Kinderbetreuung Eine Kapitulation vor den Ländern

Auch wenn die Qualität in den frühkindlichen Betreuungseinrichtungen zuletzt gestiegen ist, so sind die Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern nach wie vor gravierend.

Grünes Licht für das „Gute-Kita-Gesetz“
Foto: SZ/Robby Lorenz

Während sich zum Beispiel in Baden-Württemberg eine Erzieherin im Schnitt um etwa drei Kinder unter drei Jahren kümmert, hat ihre Kollegin in Mecklenburg-Vorpommern mehr als doppelt so viele zu betreuen. Man könnte nun annehmen, dass das „Gute-Kita-Gesetz“ für einheitliche Qualitätsstandards sorgt. Doch weit gefehlt. Das ist eine Kapitulation vor den Ländern. Und darunter leidet auch die Qualität des Gesetzes. Den Ländern steht es nämlich frei, das Geld des Bundes in eine bessere Betreuung zu lenken, oder in eine Beitragsentlastung der Eltern. Ausgerechnet die SPD-dominerte Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern hat  schon angekündigt, die Gebühren im übernächsten Jahr auf Null zu fahren. Und das, obwohl man im bundesweiten Vergleich zu den Schusslichtern bei der Erzieher-Kind-Relation gehört. Was nützt die Beitragsfreiheit, wenn die Betreuung mies ist? Hier hat Giffey die Chance verpasst, die Kitas wirklich gut zu machen.

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