Makaberer Fund Gericht will vor Geisterbahn keine Original-Grabsteine

Kitzingen · Dieses Urteil kommt gerade rechtzeitig zum bevorstehenden Halloween-Fest. Gruseln ist okay, aber Pietät muss auch sein. Der Besitzer eines Freizeitparks mit Grabsteinen ist jedenfalls vom Amtsgericht Kitzingen verwarnt worden und soll eine Geldbuße von 1200 Euro zahlen.

Das Aufstellen der echten Grabsteine mit lesbaren Namen der Verstorbenen vor dem Horrorhaus, einer Art Geisterbahn, in seinem Park sei eine Zurschaustellung gewesen, sagte der Amtsrichter gestern. Das gehe über ein kurzzeitiges Beleidigen hinaus. Das Andenken der Verstorbenen sei damit verunglimpft worden.

Der Angeklagte hatte vor dem „Horrorlazarett“ mindestens acht Grabsteine mit originalen Inschriften zu Dekorationszwecken aufgestellt, ohne zuvor die Namen der Toten entfernt zu haben. Ein Mädchen erkannte im Sommer 2017 bei einem Ministrantenausflug ausgerechnet den Grabstein seines 1996 verstorbenen Großvaters. Die Witwe des Mannes erstattete daraufhin Anzeige bei der Polizei.

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