Gericht stoppt Billig-Apotheke Doc Morris

Saarbrücken. Apothekenketten bleiben in Deutschland verboten. Das entschied am Dienstag der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. Nach dem Urteil der obersten EU-Richter darf die Bundesregierung weiterhin den Betrieb einer Apotheke an strenge Bedingungen knüpfen

Saarbrücken. Apothekenketten bleiben in Deutschland verboten. Das entschied am Dienstag der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. Nach dem Urteil der obersten EU-Richter darf die Bundesregierung weiterhin den Betrieb einer Apotheke an strenge Bedingungen knüpfen. Die niederländische Internet-Apotheke Doc Morris kann somit keine Apothekenkette aufziehen, in der die Betreiber Doc-Morris-Angestellte wären (C-171/07 und C-172/07). Das Verwaltungsgericht in Saarbrücken hatte sich im März 2007 an die obersten EU-Richter gewandt. Hintergrund war, dass die Landesregierung Doc Morris 2006 das Betreiben einer Apotheke genehmigt hatte. Dagegen klagten mehrere Apotheker. Von dem Urteil unberührt bleiben die rund 150 Apotheken in Deutschland, die mit Doc Morris lediglich Partnerschaftsabkommen abgeschlossen haben. Die EU-Richter räumten ein, dass das deutsche "Apothekengesetz" die Niederlassungs- und Kapitalfreiheiten in der EU einschränke. Es besagt, dass nur Pharmazeuten mit Kammerzulassung Apotheken betreiben dürfen und auch nur maximal drei Filialen. Diese Beschränkungen ließen sich mit dem Ziel rechtfertigen, eine qualitativ hochwertige Arzneimittelversorgung sicherzustellen. Die saarländische Landesregierung zeigte sich enttäuscht. Gesundheitsstaatssekretär Wolfgang Schild (CDU) nannte die Entscheidung der Richter "überraschend", man werde sie aber akzeptieren.SPD, FDP und Linke im Saarland begrüßten dagegen das Urteil. Saar-SPD-Chef Heiko Maas sprach von einer "Ohrfeige für den neoliberalen Kurs der Landesregierung". Auch der wirtschaftspolitische Sprecher der Linken im Saarland, Heinz Bierbaum, nannte das Urteil eine "schallende Ohrfeige". Doc Morris kündigte an, seine Saarbrücker Apotheke zunächst offen zu lassen. Man werde abwarten, wie das Verwaltungsgericht "mit dieser Antwort aus Luxemburg umgeht", sagte Vorstandschef Ralf Däinghaus. > Seite A 4: Analyse ddp/epd/red

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