Gericht lehnt NPD-Anträge gegen Verfassungsrichter ab

Karlsruhe · Das Bundesverfassungsgericht hat zum Auftakt des NPD-Verbotsverfahrens Befangenheitsanträge gegen zwei Richter abgelehnt. Der Anwalt der Partei, Peter Richter, hatte die Anträge gegen den ehemaligen Saar-Ministerpräsidenten Peter Müller und den einstigen Thüringer Innenminister Peter Huber gestellt, weil diese sich in ihrer Zeit als Politiker mehrfach ablehnend über die NPD geäußert hatten.

Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle erklärte jedoch, politische Äußerungen seien Verfassungsrichtern nicht grundsätzlich verwehrt. >

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