Gericht lehnt NPD-Anträge gegen Verfassungsrichter ab
Karlsruhe · Das Bundesverfassungsgericht hat zum Auftakt des NPD-Verbotsverfahrens Befangenheitsanträge gegen zwei Richter abgelehnt. Der Anwalt der Partei, Peter Richter, hatte die Anträge gegen den ehemaligen Saar-Ministerpräsidenten Peter Müller und den einstigen Thüringer Innenminister Peter Huber gestellt, weil diese sich in ihrer Zeit als Politiker mehrfach ablehnend über die NPD geäußert hatten.
01.03.2016
, 21:00 Uhr
Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle erklärte jedoch, politische Äußerungen seien Verfassungsrichtern nicht grundsätzlich verwehrt. >