Gericht erlaubt Dauer-Überwachung von Sextäter Walter H.

Saarlouis. Die Dauer-Überwachung des aus der Sicherungsverwahrung entlassenen früheren Sextäters Walter H. darf vorerst weitergehen. Das Oberverwaltungsgericht Saarlouis hat eine Beschwerde des 62-Jährigen gegen eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts abgewiesen (Az. 3 B 284/10). Walter H

Saarlouis. Die Dauer-Überwachung des aus der Sicherungsverwahrung entlassenen früheren Sextäters Walter H. darf vorerst weitergehen. Das Oberverwaltungsgericht Saarlouis hat eine Beschwerde des 62-Jährigen gegen eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts abgewiesen (Az. 3 B 284/10). Walter H., der in einem Saarbrücker Hotel lebt, wird seit Mai rund um die Uhr von rund einem Dutzend Polizisten überwacht. Dadurch entstanden dem Saarland bisher Kosten von rund 2,3 Millionen Euro. lrs/red

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