Generalbundesanwalt will Saarbrücker Pascal-Urteil kippen

Saarbrücken. Die Generalbundesanwaltschaft will das Urteil im Fall des im Jahr 2001 verschwundenen Pascal (Foto: SZ) kippen. Die oberste Anklagebehörde unterstützt die Revision der Staatsanwaltschaft Saarbrücken gegen die Freisprüche des Landgerichts und beantragte jetzt eine mündliche Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof

Saarbrücken. Die Generalbundesanwaltschaft will das Urteil im Fall des im Jahr 2001 verschwundenen Pascal (Foto: SZ) kippen. Die oberste Anklagebehörde unterstützt die Revision der Staatsanwaltschaft Saarbrücken gegen die Freisprüche des Landgerichts und beantragte jetzt eine mündliche Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof. Damit können die Freisprüche gegen drei der Angeklagten überprüft und ggf. aufgehoben werden. Der Prozess würde dann neu aufgerollt. Im September 2007 hatte das Landgericht Saarbrücken zwölf Beschuldigte vom Vorwurf freigesprochen, für das Verschwinden des fünfjährigen Pascal verwantwortlich zu sein. Die Ankläger in Bund und Land halten aber drei der Ex-Angeklagten weiterhin der Vergewaltigung und des Mordes für schuldig. wi

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