Gemischte Gefühle an der Saar

Saarbrücken · Auch im Saarland gibt es ein Kopftuch-Verbot für Lehrerinnen. Zu den Grundsätzen von 2004 steht die CDU-Fraktion noch immer. Eine damalige SPD-Abgeordnete begrüßt das Urteil aus Karlsruhe.

Das Bundesverfassungsgericht sagt Nein zu einem pauschalen Kopftuchverbot für Lehrerinnen. Diese Entscheidung lässt im Saarland aufhorchen. Denn seit 2004 gilt auch hierzulande ein Verbot. Damals beschäftigte den Landtag - bestehend aus der regierenden CDU und der SPD - die Frage, ob das Kopftuch auch ein politisches Symbol sei für die Unterordnung der Frau. Die Abgeordneten beantworteten dies mit Ja und kamen zu der Ansicht, dass solche äußerlichen Bekundungen die Neutralität des Landes und den Schulfrieden gefährden könnten. Christliche Symbole blieben allerdings erlaubt.

Die CDU-Fraktion steht auch heute zu diesem Grundsatz. "Das Kopftuch hat oftmals nicht nur religiöse Bedeutung, sondern auch politische Aussagekraft", betont der parlamentarische Geschäftsführer Tobias Hans . Für einen nicht unerheblichen Teil der Muslime sei es ein Zeichen der gesellschaftlichen Unterdrückung der Frau. "Offenheit und Toleranz dürfen nicht so weit gehen, Symbolen Eingang in den Öffentlichen Dienst zu gewähren, die unsere Wertvorstellungen herausfordern", sagt Hans und wiederholt damit exakt die Worte, die sein Vater Peter Hans als CDU-Fraktionschef 2004 in der ersten Plenardebatte sprach.

Die damalige SPD-Abgeordnete Ikbal Berber begrüßte hingegen das Urteil aus Karlsruhe . Aufgewachsen in der laizistischen Türkei, wo religiöse Symbole im öffentlichen Raum abgelehnt wurden, stimmte sie dem Gesetz zu - allerdings mit Bedenken. "Ich hatte ein Problem damit, dass nicht alle gleich behandelt werden", sagte sie der SZ. "Ich habe schon damals gesagt, dass wir uns grundsätzlich damit auseinandersetzen müssen, wie wir mit der Pluralität in unserer Gesellschaft umgehen wollen. Ich hoffe, das Urteil ist jetzt ein Anstoß dazu."

Grünen-Fraktionsvize und Ex-Bildungsminister Klaus Kessler bezeichnete die Entscheidung aus Karlsruhe als konsequent. Auf der Basis des Grundgesetzes müssten alle religiösen Symbole gleich behandelt werden: "Wenn wir das Kopftuch verbieten, müssten wir zum Beispiel auch den Habit der Nonnen verbieten."

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