Urteil Geistheiler gehören zum Gesundheitswesen

Kassel · Geistheiler gehören mit ihren Dienstleistungen zum Gesundheitswesen. Daher müssen Selbständige – anders als in anderen Heilberufen – auch Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung zahlen, urteilte gestern das Bundessozialgericht in Kassel.

Dabei spiele es keine Rolle, dass es für die Wirkung der Geistheilung keine wissenschaftlichen Belege gebe. Entscheidend sei, dass mit der Tätigkeit Krankheiten geheilt werden sollen. In Deutschland sind nach Schätzungen rund 10 000 Geistheiler aktiv.

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