Nitrat Gefährdet Gülle auf den Feldern das deutsche Grundwasser?

Luxemburg/Saarbrücken · „Hier im Saarland sind wir im Paradies“, sagt Hans Lauer, Hauptgeschäftsführer des Bauernverbandes Saar. Damit meint er in diesem Fall den guten Zustand des Grundwassers, der in vielen anderen Regionen Deutschlands so schlecht ist, dass die Bundesrepublik gestern vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) verurteilt wurde.

Vor allem Niedersachsen hat große Probleme mit zu hohen Nitrat-Werten (siehe Grafik). Dass man sich im Saarland nur wenig Sorgen über die Qualität des Grundwassers machen müsse (siehe Info), liege auch daran, dass die hiesigen Landwirte sehr behutsam düngen, sagt Lauer. Und natürlich daran, dass Landwirtschaft hierzulande längst nicht in einem so großen Stil wie anderswo betrieben wird.

Denn Nitrat gelangt vor allem ins Grundwasser, wenn Landwirte im Frühjahr ihre Felder mit Gülle düngen, um dem Boden wichtige Nährstoffe zuzuführen. Durch chemische Zerfallsprozesse in der Erde und im menschlichen Körper entsteht Nitrit. Eine zu hohe Belastung mit diesem Stoff kann zu Durchblutungsstörungen führen. Für Babys ist er gefährlich, weil er die Sauerstoffversorgung der Zellen schädigt. Vor allem aber entstehen aus Nitriten durch Magensäure Nitrosamine, die krebserregend sind.

Deutschland müsste mehr gegen Nitrat im Wasser tun, sagt das oberste Gericht der EU. Geklagt hatte 2016 die EU-Kommission, weil die Belastung des Grundwassers mit Nitrat im Jahr 2012 an 28 Prozent aller Messstellen in Deutschland zu hoch war. Es wurden mehr als die erlaubten 50 Milligramm Nitrat pro Liter festgestellt – nicht im Trink-, wohl aber im Grundwasser. Zwar werden Nitrate bei der Aufbereitung des Wasser ausgefiltert. Aber: Je höher die Belastung des Grundwassers ist, desto aufwändiger muss es gefiltert werden, um als Trinkwasser genutzt zu werden. Das ist teurer für Wasserwerke und Verbraucher.

Letztlich könnte das Urteil aus Luxemburg aber wirkungslos bleiben – denn in der Bundesrepublik gibt es längst neue Regeln, die die Richter aber noch nicht berücksichtigen konnten: 2017 erließ die Bundesregierung eine neue Düngeverordnung, die die Landwirte zwingt, weniger Gülle auszubringen und vergrößerte Sperrzonen zu meiden. Deshalb sagt Lauer: „Das Urteil läuft etwas ins Leere.“ Und auch der Bundesverband der Landwirte spricht von einer „detaillierten Bewertung einer längst überholten Rechtsgrundlage“, die keinen Beitrag leiste, um die 2017 korrigierten Düngeregelungen zu bewerten.

Der Vizepräsident des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU), Karsten Specht, fordert dennoch, die aktuellen Regelungen noch einmal zu überprüfen. Denn es spreche einiges dafür, dass diese „noch nicht ausreichend sind, um die von der Nitratrichtlinie getroffenen Vorgaben einzuhalten“. Umweltstaatssekretär Jochen Flasbarth meint, es komme jetzt darauf an, ob die Kommission die jüngste deutsche Reform für ausreichend halte. Sollte das nicht der Fall sein, könnte es zum Vollzug des gestrigen Urteils kommen. Und das würde dann Strafzahlungen nach sich ziehen.

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