Für die Freiheit der Badenden

Villeneuve-Loubet gehört nicht zu den bekannten Badeorten Frankreichs. Doch spätestens seit Freitag ist die 15 000-Einwohner-Gemeinde mit den pyramidenförmigen Bettenburgen auch im Ausland bekannt. Die Kleinstadt an der Côte d'Azur muss nämlich als erste ihr Verbot des Burkinis am Strand zurückziehen. Das entschied der Staatsrat als oberstes Verwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil. "Der umstrittene Erlass hat auf schwere und offensichtlich ungesetzmäßige Weise die grundlegenden Freiheiten verletzt", begründeten die drei Richter ihre Entscheidung. "Der Staatsrat hat die Freiheit verteidigt", kommentierte Patrice Spinosi, der Anwalt einer der beiden Menschenrechtsorganisationen, die vor die höchste Instanz gezogen waren. Sie reagierten damit auf den vorausgegangenen Richterspruch des Verwaltungsgerichts Nizza, das das Burkini-Verbot für rechtmäßig erklärt hatte.

Die Bürgermeister von mehr als 30 Badeorten, die wie Villeneuve-Loubet den Ganzkörper-Badeanzug muslimischer Frauen verbannt hatten, müssen nun zusätzliche Beweise liefern. Allein der Verweis auf eine mögliche Störung der öffentlichen Ordnung reicht nicht aus - auch wenn Villeneuve-Loubet nur 20 Kilometer von Nizza entfernt ist, wo am 14. Juli 86 Menschen bei einem Anschlag starben. Danach hatten die Gemeinden die Verbote verhängt. "In Villeneuve-Loubet gibt es kein Element, das Risiken für die öffentliche Ordnung aus dem Badeverhalten bestimmter Personen zeigt", schrieb nun der Staatsrat.

Zwischenfälle waren in den vergangenen Tagen vor allem durch das Burkini-Verbot bekannt geworden, nicht durch die Badekleidung selbst. So zwangen Polizisten in Nizza eine Frau, am Strand ihre Tunika auszuziehen. Ebenso für Empörung sorgte die Verbannung einer Frau mit Kopftuch vom Strand in Cannes.

Die muslimische Gemeinde, die sich durch das Burkini-Verbot an den Pranger gestellt sah, reagierte erleichtert auf die Entscheidung. "Das ist ein Urteil, das hoffentlich die hysterische Debatte beendet und die Rückkehr zur Vernunft erlaubt", sagte Anouar Kbibech vom islamischen Dachverband CFCM im Fernsehen. "Was am Strand von Nizza getötet hat, war nicht der Burkini, sondern der Terrorismus." In Frankreich, wo Kirche und Staat streng getrennt sind, ist lediglich die Burka, also der Ganzkörperschleier, verboten. In Schulen gilt seit 2004 ein Verbot religiöser Symbole, das vor allem auf das Kopftuch zielt.

Die konservativen Republikaner fordern nun ebenso wie der rechtspopulistische Front National (FN) ein Gesetz, das auch den Burkini verbietet. Der sozialistische Regierungschef Manuel Valls, der das Burkini-Verbot der Bürgermeister unterstützte, hatte eine solche Gesetzgebung bereits ausgeschlossen. Doch die Debatte dürfte den Wahlkampf für die Präsidentschaftswahl in acht Monaten beherrschen.

Ex-Präsident Nicolas Sarkozy , der am Montag seine Kampagne für eine Rückkehr in den Elysée-Palast begann, will die Identitätsdebatte in den Mittelpunkt stellen. "Unsere Identität ist bedroht, wenn wir uns von Minderheiten eine Lebensweise aufzwingen lassen, die nicht unsere ist", sagte er auf einer Wahlkampfveranstaltung am Donnerstagabend. Der Konservative, der bereits 2012 mit einer stramm rechten Rhetorik Wahlkampf machte, will das Kopftuchverbot ausweiten, etwa auf Verwaltungen und Firmen. Damit ist er nah an den Forderungen des FN, der das Kopftuch ganz von der Straße verbannen will.

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Am Rande Für ein Burka-Verbot in Deutschland sprechen sich vier von fünf Bundesbürgern aus. Wie aus einer am Freitag veröffentlichten ARD-Umfrage hervorgeht, befürwortet jeder Zweite ein generelles Verbot der Vollverschleierung muslimischer Frauen in der Öffentlichkeit. Knapp jeder Dritte ist für ein ein teilweises Verbot, etwa im öffentlichen Dienst. Gegen ein Burka-Verbot sind 15 Prozent. Befragt wurden für das "ARD-Morgenmagazin" 1008 Bürger. Für ein absolutes Verbot der Burka an Schulen plädiert der Präsident des Deutschen Lehrerverbands, Josef Kraus. Ein Schleier schränke die Kommunikation erheblich ein und habe in der Schule nichts zu suchen, sagte Kraus dem "Handelsblatt". Er widersprach damit der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), die ein Verbot ablehnt. afp/epd

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