„Für deutsche Fahrer ändert sich nichts“

Der Homburger Rechtsanwalt Hans-Jürgen Gebhardt ist einer der führenden Verkehrsrechtler in Deutschland. Autofahrer müssen sich vor der neuen Entscheidung aus Brüssel nicht fürchten, sagt er im Gespräch mit SZ-Redakteurin Stefanie Marsch.

Herr Gebhardt, müssen deutsche Autofahrer eine Flut von Strafzetteln aus dem Ausland fürchten?

Gebhardt: Überhaupt nicht. Eigentlich ändert sich nichts. Die Vollstreckung von Geldstrafen im Ausland - also das, was man landläufig EU-Knöllchen nennt - ist schon seit Jahren möglich. Die jetzige überarbeitete Regelung soll es den Behörden erleichtern, den Halter eines Fahrzeuges zu ermitteln. Da es in Deutschland aber keine Halter-Haftung gibt, kann nicht automatisch durch die Weitergabe der Halterdaten vollstreckt werden. Das wird also überschätzt.

Sollen Autofahrer es also ignorieren, wenn ein Knöllchen aus dem Ausland ins Haus flattert?

Gebhardt: Sie sollten schon reagieren und einwenden, dass sie nicht gefahren sind. Dadurch verhindern sie, dass ausländische Behörden den Strafzettel in Deutschland vollstrecken können. Sie müssen aber aufpassen. Wenn sie wieder in das jeweilige Land fahren und dort erwischt werden, können sie belangt werden. In Frankreich ist die Wahrscheinlichkeit relativ gering, dass Kennzeichen und Vergehen registriert sind. Die Schweizer dagegen haben das bestens organisiert.

Gerade im Grenzgebiet können Falschparker aus dem Nachbarland ein Ärgernis sein. Für Parksünder gilt die Regelung aber nicht. Warum?

Gebhardt: Ziel war es, die Sicherheit im Straßenverkehr zu verbessern. Deshalb fallen Parkvergehen und auch Mautvergehen nicht unter diese Regelung. Manche Länder, zum Beispiel Großbritannien, treten die Forderungen bei Parkvergehen von Ausländern an Inkasso-Firmen ab, die die Leute dann auf schlimmste Weise bedrängen. Viele bezahlen dann. Aber dafür gibt es rechtlich keinen Grund.

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