Frau bekommt Schmerzensgeld wegen kaputter Zugtoilette
Trier · Weil die einzige Toilette im Zug defekt war, muss die Bahn einer Passagierin 200 Euro Schmerzensgeld zahlen. Der Deutschen Bahn Regio AG werde ein "Organisationsverschulden" zur Last gelegt, das zu einem "körperlichen Unwohlsein" der Frau geführt habe, teilte das Amtsgericht Trier mit.
22.07.2015
, 00:00 Uhr
Auf die defekte Toilette sei sie vor dem Betreten der Regionalbahn nicht hingewiesen worden.