Fragen zum Thema Teilkündigung von Immobilien?

Eine Teilkündigung, das heißt die „scheibchenweise“ Kündigung einer Mietsache, ist nach dem Gesetz ausgeschlossen. Der Vermieter darf einzelne Räume der angemieteten Wohnung nicht separat kündigen.

Dies gilt auch für Garagen. Fragen zu diesem Thema beantwortet ein Jurist des Deutschen Mieterbundes heute zwischen 16 und 18 Uhr:

Kai Werner, (0681) 502-26 20.

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