Fragen zum Thema Kinderlärm?

Häufig gibt es Beschwerden, wenn Kinder in der Wohnung oder vor dem Haus spielen. Meist berufen sich Anwohner auf das Recht der Mietminderung wegen Lärmbelästigung und Ruhestörung

Häufig gibt es Beschwerden, wenn Kinder in der Wohnung oder vor dem Haus spielen. Meist berufen sich Anwohner auf das Recht der Mietminderung wegen Lärmbelästigung und Ruhestörung. Ist die akustische Wahrnehmung von Kindern wirklich ein Miet-Mangel? Ihre Fragen zum Thema beantwortet ein Experte vom Deutschen Mieterbund heute zwischen 16 und 18 Uhr:Rechtsanwalt Kai Werner, (0681) 502-26 20

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