Sechs Prozent sind zulässig Fiskus darf bei Zinsen weiter kräftig zulangen

München · Trotz der Null-Zins-Politik der Europäischen Zentralbank dürfen die deutschen Finanzämter bei Steuernachzahlungen hohe Zinsen von sechs Prozent kassieren. Auch in einer Tiefzinsphase ist das nicht verfassungswidrig, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in einem gestern veröffentlichten Grundsatzurteil entschieden hat.

Im konkreten Fall ging es um 11 000 Euro Zinsen, die der Fiskus von einem Bürger verlangte. Das Finanzamt hatte den Bescheid für das Jahr 2011 erst 2013 festgesetzt – die Beamten forderten für die Nachzahlung den seit Jahrzehnten geltenden Zinssatz von 0,5 Prozent pro Monat. Der Mann zog vor Gericht.

Doch laut BFH sind die sechs Prozent trotz Niedrigzinsphase immer noch angemessen: Die marktübliche Kreditzinsen für Kontoüberziehung hätten in der betreffenden Zeit noch bis zu 14 Prozent betragen. Außerdem gilt die Zinsregel auch umgekehrt: Wenn die Bürger eine Rück­zahlung vom Finanzamt erhalten, wird diese ebenfalls mit sechs Prozent pro Jahr verzinst.

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