Urteil gegen Netzwerk Facebook erleidet Schlappe vor Berliner Landgericht

Berlin · Wer sich in Deutschland auf Facebook anmelden will, hat bislang keine Wahl. Die Anmeldung ist damit verknüpft, viele persönliche Daten zur Nutzung freizugeben. Jetzt stellt sich das Landgericht Berlin der Datenkrake Facebook entgegen. Einem gestern veröffentlichten Urteil zufolge verstößt das sogenannte soziale Netzwerk gegen Datenschutzbestimmungen. Deshalb muss Facebook Voreinstellungen für seine Dienste in Deutschland verändern und darf seine Anwender nicht länger zwingen, sich mit ihrem echten Namen anzumelden. Facebook war vom Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) verklagt worden.

Wer sich in Deutschland auf Facebook anmelden will, hat bislang keine Wahl. Die Anmeldung ist damit verknüpft, viele persönliche Daten zur Nutzung freizugeben. Jetzt stellt sich das Landgericht Berlin der Datenkrake Facebook entgegen. Einem gestern veröffentlichten Urteil zufolge verstößt das sogenannte soziale Netzwerk gegen Datenschutzbestimmungen. Deshalb muss Facebook Voreinstellungen für seine Dienste in Deutschland verändern und darf seine Anwender nicht länger zwingen, sich mit ihrem echten Namen anzumelden. Facebook war vom Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) verklagt worden.

In dem Gerichtsurteil, das noch nicht rechtskräftig ist, wurden Teile der Nutzungs- und Datenschutzbedingungen für unzulässig erklärt (Az. 16 O 341/15). VZBV-Rechtsreferent Heiko Dünkel begrüßte das Urteil: „Facebook versteckt datenschutzunfreundliche Voreinstellungen, ohne bei der Registrierung ausreichend darüber zu informieren.“ Facebook legte gegen das Urteil Berufung ein.

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