Experten fordern Datenschutz für Autofahrer

Goslar · Vom Tempo bis zum Bremsvorgang – moderne Autos sammeln und übermitteln unentwegt Daten. Vielen Besitzern ist das gar nicht bekannt. Der Deutsche Verkehrsgerichtstag verlangt deshalb Datenschutz für Autofahrer.

Der Schutz persönlicher Daten muss auch für Autofahrer klar geregelt werden. Das haben die Experten beim Deutschen Verkehrsgerichtstag (VGT) gestern gefordert. Daten, die von modernen Fahrzeugen unterwegs automatisch erhoben werden, dürfen demnach nicht länger unkontrolliert abfließen. Nach Ansicht des Gremiums müssen Hersteller und Dienstleister ihre Kunden bereits beim Autokauf darüber informieren, welche Informationen erhoben und zu welchem Zweck sie übermittelt werden. Halter und Fahrer müssten das Recht erhalten, den Datenfluss zu kontrollieren und bei Bedarf zu unterbinden.

Für Unfalldaten-Speicher und andere Systeme forderten die Verkehrsexperten verbindliche Standards. Die Zugriffsrechte von Behörden und Gerichten müssten gesetzlich geregelt werden. Andernfalls könne das Auto "zum Zeugen gegen den Fahrer werden", sagte der Präsident des Verkehrsgerichtstags, Kay Nehm. Fachleute hatten in Goslar darauf hingewiesen, dass schon heute zahlreiche Informationen etwa zu Tempo, Fahrtrichtung, Bremsverhalten oder Beschleunigung erfasst werden. Diese Entwicklung werde sich verstärken, wenn 2015 das eCall-System wie geplant eingeführt wird. Es soll unter anderem bei Unfällen automatisch Hilfe rufen, zahlreiche Fahrinformationen aufzeichnen und weiterleiten. Technische Innovationen würden aber nur dann akzeptiert, wenn der Austausch von Informationen aus dem Fahrzeug geregelt sei, heißt es in der Erklärung des Kongresses.

Kritik am "Idiotentest"

Bedarf zum Nachbessern sehen die knapp 2000 Teilnehmer bei der medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) für Verkehrssünder. Die behördliche Anordnung zum sogenannten "Idiotentest" sollten Betroffene von Gerichten überprüfen lassen können. Ein Teil dieser Anordnungen sei "hanebüchen", sagte Nehm. Zudem solle der Test, mit dem durch Alkohol oder Drogen aufgefallene Verkehrssünder ihre Fahreignung beweisen müssen, standardisiert werden. Grundsätzlich habe sich der Test aber bewährt, betonten die Experten.

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