Ex-Präsident Wulff kann auf Freispruch hoffen

Hannover · Ex-Bundespräsident Christian Wulff muss offenbar keinen Schuldspruch in seinem Korruptionsprozess befürchten. Der Richter stellte klar, eine Vorteilsnahme sei nicht belegbar. Wulff setzt auf Freispruch.

Der Korruptionsprozess gegen Ex-Bundespräsident Christian Wulff könnte schon im Januar zugunsten des Beschuldigten zu Ende gehen. Die in der Anklage formulierten Vorwürfe der Vorteilsannahme im Amt seien nach der vorläufigen Bewertung der Kammer bislang nicht belegbar, sagte Richter Frank Rosenow gestern in einer Zwischenbilanz. Er schlug vor, das seit Mitte November am Landgericht Hannover laufende Verfahren einzustellen. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung lehnten dieses Vorgehen aus unterschiedlichen Gründen ab.

Wulff muss sich wegen Vorteilsannahme als niedersächsischer Ministerpräsident verantworten. Der Vorwurf gegen ihn lautet: Beim Besuch des Oktoberfests im Jahr 2008 habe Filmfinancier David Groenewold Hotel- und Essenskosten bezahlt, Wulff dafür eines seiner Filmprojekte beworben. Groenewold muss sich wegen Vorteilsgewährung verantworten.

"Die Zwischenbilanz der Kammer überzeugt uns nur teilweise", sagte Oberstaatsanwalt Clemens Eimterbäumer. Es gebe ausreichende Hinweise darauf, dass Wulff sich wissentlich von Groenewold habe einladen lassen. Wulffs Verteidigung dagegen wertete die Stellungnahme des Richters als Erfolg. "Das Zwischenergebnis bestätigt die Verteidigung", sagte Anwalt Bernd Müssig. "Die Stellungnahme des Gerichts liegt auf der Linie, die wir bis jetzt die ganze Zeit gezeichnet haben", sagte Müssig. Allerdings komme eine Einstellung auch ohne Auflagen für sie nicht in Frage. "Freispruch - nichts anderes kommt in Betracht." Wulff war nach Angaben seines Verteidigers Michael Nagel vom Fazit des Richters angetan. >

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