EVS prüft Satzung wegen Urteil zu Leerung von Mülltonnen

Saarbrücken. Der Entsorgungsverband Saar (EVS) hat angekündigt, seine Gebührensatzung zu überprüfen. Hintergrund ist ein Urteil des saarländischen Oberverwaltungsgerichts, das gestern veröffentlicht wurde. Es erklärt die Mindest-Leerungsgebühr für Restmülltonnen beim Entsorgungszweckverband Völklingen für nichtig

Saarbrücken. Der Entsorgungsverband Saar (EVS) hat angekündigt, seine Gebührensatzung zu überprüfen. Hintergrund ist ein Urteil des saarländischen Oberverwaltungsgerichts, das gestern veröffentlicht wurde. Es erklärt die Mindest-Leerungsgebühr für Restmülltonnen beim Entsorgungszweckverband Völklingen für nichtig. Ein Völklinger Bürger hatte dagegen geklagt, zehn Leerungen im Jahr bezahlen zu müssen, obwohl er seine Tonne nur vier- bis sechsmal leeren lässt. EVS-Geschäftsführer Karl Heinz Ecker (Foto: SZ) erwartet nun, dass das Urteil Auswirkungen auf alle saarländischen Entsorger hat. Für diesen Fall wolle er "einen Plan in der Tasche haben", sagte er zur SZ. , Meinung spr

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