ARD, SR und ZDF Europa-Richter billigen deutschen Rundfunk-Beitrag

Luxemburg · Der deutsche Rundfunkbeitrag ist mit dem Recht der EU vereinbar. Das geht aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg hervor. Auch der 2013 erfolgte Wechsel von der früheren Rundfunkgebühr (GEZ) zum jetzigen System eines Beitrags verstößt nicht gegen europäische Vorgaben.

Der Staat darf zudem den öffentlich-rechtlichen Sendern Sonderbefugnisse einräumen, um die Zwangsvollstreckung von Forderungen selbst zu betreiben.

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