Zwangspensionierungen Brüssel bringt Polen vor den EU-Gerichtshof

Brüssel · Wegen der Zwangspensionierung zahlreicher oberster Richter verklagt die EU-Kommission Polen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) und will die Praxis mit einstweiligen Anordnungen sofort stoppen lassen.

Das zur Zwangspensionierung eingeführte Gesetz zur Herabsetzung des Pensionsalters verstoße gegen den Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit und damit auch gegen EU-Recht, erklärte die Kommission gestern in Brüssel. Es untergrabe insbesondere auch das Prinzip der Unabsetzbarkeit von Richtern.

Über den Antrag auf einstweilige Anordnungen könnte nach Angaben eines EuGH-Sprechers innerhalb weniger Tage entschieden werden. Sollte ihm stattgegeben werden, müsste Polen den Prozess der Zwangspensionierungen mit sofortiger Wirkung stoppen und den bereits betroffenen Richtern mindestens bis zum abschließenden EuGH-Urteil eine Fortsetzung ihrer Arbeit ermöglichen.

Für den Fall einer Weigerung könnte Polen eine empfindliche Strafe zahlen müssen. Im einem früheren Streitfall wurde ein Zwangsgeld in Höhe von 100 000 Euro pro Tag angedroht. Es gehe nun darum, einen „schweren und nicht wiedergutzumachenden Schaden“ für die richterliche Unabhängigkeit in Polen abzuwenden, erklärte die Kommission zu dem neuen Verfahren.

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