Islam Es gibt keinen Zwang zum Schächten

Religionsfreiheit hat ihre Grenzen. Sie steht nicht über der Gesundheit von Mensch und Tier und darf auch nicht missbraucht werden, um fragwürdige Praktiken zu rechtfertigen. Man kann sich die Frage stellen, ob Schächten auch in geregeltem Rahmen nicht grundsätzlich gegen Tierrechte verstößt. Werden sie so ausgelegt, dass sie jegliches tierisches Leid ausschließen, ist die Antwort ein klares Ja. Dann wären aber auch Missstände wie Massentierhaltung nicht tolerierbar.

Doch um ein Verbot ging es in Belgien gar nicht. Muslime können dort ihre Riten ausleben, müssen sich dafür nur an Regeln halten. Ist das zu viel verlangt? Nein! Religionsfreiheit ist kein Joker, den man beliebig zücken kann. Sie ist ein hohes Gut. Wenn orthodoxe Vertreter einer Religion sich darauf berufen wollen, um die Regeln für umstrittene religiöse Praxen zu lockern, dann ist Vorsicht geboten. Gut, dass der EU-Gutachter in Sachen Lammschlachtung nicht aufs falsche Pferd gesetzt hat.

Statt auf weniger strenge Vorschriften zu pochen, sollten die Islamverbände darüber nachdenken, wie sie ihren Bedarf auf legale Weise decken. Es steht nicht im Koran, dass jeder Moslem ein Lamm schlachten und damit eine Fußballmannschaft versorgen muss. „Es gibt keinen Zwang im Glauben“, heißt es im Koran. Niemand ist ein schlechterer Moslem, wenn er zum Opferfest nicht persönlich im Schlachthof erscheint – oder gar, Allah bewahre, mal gänzlich auf Fleisch verzichtet.

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