Verordnung EU-weiter Zugriff für Fahnder auf Daten

Brüssel · Ermittler sollen in ganz Europa Mails oder Chats durchsuchen können. Die Justizminister überstimmen dabei Deutschland.

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Foto: SZ

Es muss schnell gehen, wenn Gefahr im Verzug ist. Doch sobald die Ermittler Zugriff auf kriminelle Absprachen per Mail oder Chat einsehen müssen, um handeln zu können, wird es schwer – vor allem bei grenzüberschreitenden Taten. Ein offizielles Rechtshilfe-Ersuchen dauert in der EU im Schnitt zehn Tage. Die Justizminister der EU haben am Freitag in Brüssel die Weichen für eine neue länderübergreifende Datenfreigabe gestellt. Künftig sollen Fahndungs- und Justizbehörden innerhalb der EU jeden Internet-Provider in allen Mitgliedstaaten auffodern können, binnen sechs Stunden alle wichtigen Verbindungsdaten, Browser-Verläufe, IP-Adressen der verdächtigen Computer sowie die Inhalte von Mails und Chats preiszugeben – ohne dass die Gerichte des betroffenen Landes befragt werden müssen. Die Regeln sollen für alle Straftaten gelten, die mit mindestens drei Jahren Haft belegt sind.

Dies sieht die sogenannte E-Evidence-Verordung vor, die die Brüsseler EU-Kommission schon im Frühjahr präsentierte und die trotzdem weitgehend unbeachtet blieb. Doch der Widerstand gegen diesen – wie Kritiker sagen – schweren Eingriff in die verfassungsrechtlich geschützte Privatsphäre der Bürger ist groß. Bundesjustizministerin Katharina Barley (SPD) lehnte die Verordnung zwar am Freitag ab, wurde aber überstimmt. „Es ist richtig, dass die Verfahren beschleunigt werden müssen“, sagte die SPD-Politikerin anschließend. „Aber wir sind mit dem Weg nicht einverstanden. Das Vier-Augen-Prinzip muss bleiben. Ohne Zustimmung der zuständigen Stellen in den Mitgliedstaaten darf es keine Herausgabe der Daten geben.“ Aber sie scheiterte.

Nun kommt alles auf das Europäische Parlament an, das noch zustimmen muss. Auch dort gibt es Widerstand. Die innenpolitische Expertin der sozialdemokratischen Fraktion in der EU-Volksvertretung, Birgit Sippel, stellte bereits klar: „Wir sind nicht gegen die Verordnung als solche. Aber unser Eindruck ist, dass hier sehr schnell über Fragen und Bedenken hinweggegangen wurde.“ Tatsächlich warnen die Vereinigungen von Rechtsanwälten und Richtern in Deutschland vor einer „unhaltbaren Praxis“. Denn wenn andere europäische Fahndungsbehörden ohne Kontrolle eines Richters oder einer Polizeibehörde Daten abfragen dürfen, könnten diese Information auch zur Verfolgung von Delikten genutzt werden, die in der Bundesrepublik nicht strafbar sind.

Den Providern selbst bliebe keine Wahl: Sie müssten den Ersuchen der Behörden entsprechen, um horrende Strafen von bis zu zwei Prozent ihres Jahresumsatzes zu entgehen. Konkret will die EU diese Internet-Betreiber zwingen, einen direkten Ansprechpartner für die Fahnder zu benennen, der die Anfragen binnen sechs Stunden bearbeiten muss. Beim Verband der Internet-Wirtschaft (eco) hält man das für illusorisch und verweist darauf, dass es alleine in Deutschland 117 Staatsanwaltschaften, 638 Amtsgerichte und 115 Landgerichte gebe, die nach der neuen Verordnung auskunftsberechtigt wären – von den entsprechenden Justizbehörden der anderen Mitgliedstaaten ganz zu schweigen. Somit könnten die Anlaufstellen der Provider unmöglich einschätzen, welche Ämter oder Personen eigentlich zur Abfrage autorisiert sind.

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