Schleierfahndung Eine stumpfe Waffe gegen Kriminelle

Als die Schlagbäume 1995 fielen, schlugen einige Sicherheitsexperten die Hände über dem Kopf zusammen. Schließlich hatten die europäischen Staaten nicht nur offene Grenzen geschaffen, sondern auch gleich die Schleierfahndung mitabgeschafft.

 Format: jpg KK-Detlef Drewes

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Foto: Lorenz

Vom offenen ­Einfallstor für Kriminelle war damals die Rede. Bewahrheitet hat sich davon nichts. Mehr noch: Die EU wacht seither intensiv darüber, dass die Grenzen – im Grundsatz – offenbleiben. Dennoch gibt es die ­anlassunabhängigen Kontrollen immer noch, eingeführt durch Gesetze des Bundes und einiger Länder. Selbst Polizeiexperten nennen das Instrument nicht effektiv, weil die einzige Wirkung in der Abschreckung durch Präsenz bestehe. Die Richter hatten nicht darüber zu urteilen, ob diese stichprobenartigen Kontrollen etwas bringen. Sie sollten nur das EU-Recht auslegen. Und das verbietet Kontrollen, die die Qualität einer Ersatz-Grenz­überwachung haben. Sie dürfen also nicht dauerhaft sein, kein bestimmte Personengruppen betreffen und nicht so intensiv sein, dass sie die Reisefreiheit begrenzen.

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