Neuer Gesetzentwurf Ein Werkzeug gegen lange Arbeitslosigkeit

Berlin · Langzeitarbeitslose haben es weiterhin schwer, den Weg zurück in einen regulären Job zu finden. Die Bundesregierung will ihnen nun dabei helfen und einen sozialen Arbeitsmarkt schaffen. Doch die Maßnahmen stoßen auch auf Kritik.

Eigentlich boomt der Arbeitsmarkt in Deutschland, die Erwerbslosenquote liegt bei gerade einmal fünf Prozent. In mehreren Regionen Deutschlands herrscht sogar praktisch Vollbeschäftigung. „Allerdings profitieren nicht alle davon“, erklärt Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Das weiterhin ungelöste Problem: Wer jahrelang ohne Job war, hat es oft schwer, wieder Anschluss ans Berufsleben zu finden. Seine Fertigkeiten rosten quasi wie altes Werkzeug. Die Folge: Ohne Hilfe hat er keine Chance auf einen Arbeitsplatz. „Arbeit zu haben und für sich selbst sorgen zu können, ist eine Frage der Würde und Teilhabe“, sagt Heil.

Nach wie vor gilt etwa jeder dritte Jobsuchende als langzeitarbeitslos: Laut Bundesagentur für Arbeit waren im Juni 818 248 erwerbsfähige Personen in Deutschland länger als ein Jahr ohne Job – rund 208 000 von ihnen sogar vier Jahre und länger. Für diese Menschen will die Bundesregierung auf Initiative von Heil nun einen sozialen Arbeitsmarkt schaffen.

Gestern verabschiedete das Bundeskabinett einen entsprechenden Gesetzentwurf. Er sieht Lohnkostenzuschüsse für gemeinnützige Einrichtungen und Kommunen, aber auch für Unternehmen in der freien Wirtschaft vor. Die Förderung solcher Jobs ist auf maximal fünf Jahre begrenzt. „Mittel- und langfristiges Ziel“ bleibe der Übergang aus der geförderten in eine ungeförderte Beschäftigung, heißt es in dem Gesetzentwurf, der unserer Redaktion vorliegt.

Eine ähnliche Förderung gibt es bereits – schon ab mindestens einem Jahr Arbeitslosigkeit. Aber derzeit müssen noch zwei weitere „Vermittlungshemmnisse“ wie gesundheitliche Probleme oder hohes Alter vorliegen. Knapp 7000 Menschen erhalten derzeit diese Förderung.

Das neue Maßnahmenpaket richtet sich nun einerseits an ganz besondere Problemfälle. Dabei geht es um erwerbsfähige Personen ab dem 25. Lebensjahr, die für mindestens sieben Jahre in den letzten acht Jahren auf Hartz IV angewiesen waren und in dieser Zeit gar nicht oder nur kurzzeitig einer Beschäftigung nachgingen. Stellt der Betrieb eine solche Person ein, bekommt er die Lohnkosten in den ersten beiden Jahren zu 100 Prozent vom Staat erstattet. Im dritten bis fünften Jahr sinkt die Förderung schrittweise auf 70 Prozent. Um die individuelle Beschäftigung zu stabilisieren ist eine spezielle Betreuung („Coaching“) vorgesehen.

Heils Gesetzentwurf sucht andererseits auch einer langen Arbeitslosigkeit vorzubeugen. Demnach sollen Menschen mit Vermittlungshemmnissen, die seit mindestens zwei Jahren arbeitslos sind, ebenfalls leichter zu einem Job kommen, wobei die Förderung hier auf 24 Monate begrenzt ist. Im ersten Jahr bekommt der Arbeitgeber demnach 75 Prozent der Lohnkosten erstattet und im zweiten Jahr die Hälfte der gezahlten Bezüge. Danach muss der Betroffene noch mindestens ein halbes Jahr lang weiter beschäftigt werden. Auch hier ist flankierend ein „Coaching“ vorgesehen.

Nach der Koalitionsvereinbarung sollen 150 000 arbeitsfähige Hartz-IV-Empfänger von der Neuregelung profitieren. Zwischen 2019 und 2021 sind dafür insgesamt vier Milliarden Euro im Bundeshaushalt eingeplant.

Unumstritten ist das neue Modell nicht: Die Gewerkschaften sowie die Linkspartei bemängelten, dass sich die Zuschüsse nur am Mindestlohn – derzeit 8,84 Euro, ab 1. Januar voraussichtlich 9,19 Euro pro Stunde – orientieren. Ihr Argument: Liege die ortsübliche beziehungsweise tarifliche Entlohnung höher, muss der Arbeitgeber die Differenz zahlen. Das könnte unter Umständen dazu führen, dass er keinen Langzeitarbeitslosen einstellt. Der Städtetag befürchtet deshalb, dass Kommunen und Wohlfahrtsverbände das Programm kaum nutzen können: „Die Lücke zwischen Mindestlohn und Tariflohn können sie oft nicht mit eigenen Mitteln schließen.“ Der Paritätische Gesamtverband monierte, deutlich früher müsse geholfen werden statt erst nach sieben Jahren Hartz IV. Von einem „knausrigen Minimalvorschlag“ sprach Grünen-Fraktionschef Anton Hofreiter. FDP-Vize Michael Theurer warnte vor einer „riesigen Arbeitslosenindustrie“. Die AfD äußerte sich zunächst nicht, hatte sich aber bereits gegen subventionierten Jobs für Zuwanderer gewandt.

 Arbeitsminister Hubertus Heil will mit seinem Gesetzentwurf Langzeitarbeitslosen helfen.

Arbeitsminister Hubertus Heil will mit seinem Gesetzentwurf Langzeitarbeitslosen helfen.

Foto: dpa/Kay Nietfeld
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Auch aus der Union kam Kritik: Fraktionsvize Carsten Linnemann hält die Förderung für überzogen. Wer nach zwei Jahren nicht den Sprung in den ersten Arbeitsmarkt schaffe, dem gelinge das auch nicht nach fünf Jahren, meinte der CDU-Politiker. Der Arbeitsmarktexperte am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), Karl Brenke, meldete ebenfalls Bedenken an: „Zu befürchten sind Mitnahmeeffekte, denn Betriebe stellen nur Leute ein, die sie brauchen“, sagte er unserer Zeitung. „Andererseits könnten Arbeitssuchende verdrängt werden, die keinen Anspruch auf die Förderung haben“, so Brenke.

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