Ministerpräsidentenkonferenz Nein zur Grundgesetzänderung

Berlin · Die Länder rufen im Streit mit dem Bund um Digitalpakt & Co. den Vermittlungsausschuss an.

 Einstimmig votierten die 16 Länderchefs auf der Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin (vorne: Malu Dreyer (SPD, l.) und Armin Laschet (CDU) gegen die Pläne des Bundes. Der Digitalpakt ist damit erst mal gestoppt.

Einstimmig votierten die 16 Länderchefs auf der Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin (vorne: Malu Dreyer (SPD, l.) und Armin Laschet (CDU) gegen die Pläne des Bundes. Der Digitalpakt ist damit erst mal gestoppt.

Foto: dpa/Wolfgang Kumm

Die Schüler in Deutschland müssen vorerst weiter auf den Startschuss für einen flächen­deckenden Unterricht mit Tablets, Computern und digitalen Medien warten. Die 16 Bundesländer lehnten die dafür von Bundesregierung und Bundestag vorgesehene Grundgesetzänderungen geschlossen ab. Sie wollen zu dem Streit am 14. Dezember den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anrufen. Zugleich setzen sich die Regierungschefs der Länder „für eine schnelle Umsetzung des Digitalpakts Schule“ ein, wie es gestern im Beschlussprotokoll der Ministerpräsidentenkonferenz hieß.

Die vorgeschlagenen Änderungen des Grundgesetzes seien dafür nicht der richtige Weg, heißt es weiter. Das Ziel des angestrebten Vermittlungsverfahrens sei eine „grundlegende Überarbeitung“ der geplanten Grundgesetzänderungen.

Im Bundestag waren alle Fraktionen bis auf die AfD für die Verfassungsänderungen gewesen. Diese sollen ermöglichen, dass der Bund den Ländern generell Mittel überweisen darf in Bereichen wie Bildung, Wohnungsbau oder kommunaler Nahverkehr. Hier ist er nicht zuständig. Dienen sollten die Änderungen auch der Umsetzung des Digitalpakts Schule, der fünf Milliarden Euro vom Bund für die Länder in den kommenden fünf Jahren vorsieht, um Schulen etwa mit WLan und Tablets auszustatten.

Der Widerstand der Länder macht sich vor allem an dem vom Bundestag beschlossenen Vorhaben fest, dass ab 2020 Programme des Bundes für die Länder zur Hälfte durch diese mitfinanziert werden sollen. „Das wäre ein Rückschritt“, sagte Hamburgs Erster Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD). Ärmere Länder, die ihren Anteil nicht aufbringen können, könnten so das Bundesgeld gar nicht beanspruchen. Für die Schuldigitalisierung würde diese 50/50-Klausel zwar nicht gelten, weil die Beschlüsse vor 2020 fallen sollen. Aber in anderen Bereichen wäre sie aus Ländersicht schädlich, etwa im Natur- und Katastrophenschutz. Die Haushälter von Union und SPD im Bundestag hatten die Klausel eingearbeitet, um zu verhindern, dass die Länder sich bei der Finanzierung bestimmter Projekte einen „schlanken Fuß“ machen können und vor allem der Bund zahlt. Die Länder lehnen den Passus indes strikt ab. Die Klausel wäre ein „eklatanter Eingriff in die föderale Aufgabenverteilung“, sagte Saarlands Regierungschef Tobias Hans (CDU), Sprecher der unionsgeführten Länder. Wenn der Bund in die Zuständigkeiten der Länder hineinregiere, führe das oft nicht zu guten Ergebnissen, sagte Tschentscher. Den Digitalpakt wollen die Länder indes unbedingt. Ein am 22. November bekannt gewordener Entwurf sieht etwa vor, dass die Schulen unter anderem je bis zu 25 000 Euro für Laptops, Notebooks und Tablets bekommen können. Der Pakt warte nur noch auf Umsetzung, sagte Tschentscher. Hans: „Wenn man den Digitalpakt schnell auf den Weg bringen will, braucht man die Grundgesetzänderung in der Form nicht.“

Und nun? Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) sagte im SWR: „Wir müssen uns einigen.“ Finanzminister Olaf Scholz (SPD) sagte der „Bild“: „Das wird sich nicht lange hinziehen.“ Hans kündigte an, die Länder würden zügig mit dem Bundestag diskutieren, ob eine Verfassungsänderung nötig sei.

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