Dieses Video ist verfügbar – wirklich

München/Hamburg · Die meisten Musikvideos waren für Youtube-Nutzer in Deutschland gesperrt – wegen eines erbitterten Streits zwischen der Gema und der Google-Tochter. Nun fließt Geld von Youtube an die Gema.

 Jetzt kann auch mal der Youtube-Smiley lachen: Denn von nun an können die Nutzer in Deutschland viele angesagte Videos auf der Plattform schauen. Anders als bisher. Da wurden sie meistens blockiert. Grafik: Bernhard Baltes

Jetzt kann auch mal der Youtube-Smiley lachen: Denn von nun an können die Nutzer in Deutschland viele angesagte Videos auf der Plattform schauen. Anders als bisher. Da wurden sie meistens blockiert. Grafik: Bernhard Baltes

Über sieben Jahre dauerte der erbitterte Streit zwischen Youtube und der Gema - und das ist eine Ewigkeit im Internet-Geschäft. Gerade bei den jungen Nutzern der Videoplattform wuchs in Deutschland eine ganze Generation heran, die Youtube nicht ohne die lästigen Sperrtafeln kennt. Denn egal, ob sie das Neueste von Rihanna , Selena Gomez oder Justin Bieber suchten, hieß es immer: "Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar". Zeitweise waren geschätzt rund 60 Prozent der Musikvideos in Deutschland so gesperrt.

Und jetzt die überraschende Wende. Man weiß nicht genau, wie Youtube und die Verwertungsgesellschaft ihre Differenzen ausräumen konnten - die Seiten vereinbarten Stillschweigen. Ein zentraler Knackpunkt war jedoch die Forderung der Gema , eine Vergütung pro Stream zu bekommen. Youtube weigerte sich mit der Begründung, man sei nur eine technische Plattform - und die Bürde der Lizenzierung liege damit bei denen, die Videos hochladen. Der Dienst muss demnach nur Videos entfernen, wenn er von Rechteinhabern auf eine Verletzung hingewiesen wird. Und als Alternative zur Löschung hat der Internet-Konzern sein System "Content ID", mit dem Inhalte identifiziert werden können, damit der Rechteinhaber eine Beteiligung an den Werbeerlösen bekommt.

Dem Nutzer, der nach neuer Musik bei Youtube sucht, kann das alles egal sein. Für ihn zählt, dass man beim Anklicken von Youtube-Links nur noch selten auf gesperrte Inhalte stoßen dürfte. Das kann passieren, wenn Rechteinhaber nicht von der Gema vertreten werden und auch separat keine Vereinbarung mit Youtube geschlossen haben. Oder wenn die Löschung wegen einer Urheberrechtsverletzung gefordert wurde.

Ungewöhnlich an der Einigung ist allein schon, dass beide Seiten betonen, sie seien weiterhin unterschiedlicher Meinung, was die Rechtslage angeht. Das soll aber dem Geldverdienen nicht mehr im Wege stehen. Das liegt auch daran, dass sich das Musikgeschäft in den Jahren des Grabenkampfs zwischen Gema und Youtube immer mehr ins Netz verlagert hat. Auch die Musiker waren immer ungeduldiger. Zudem war es auch nicht im Interesse von Youtube, wenn die Nutzer aus Deutschland sich die Musik woanders suchen. Weltweit gesehen, ist die Plattform mit über einer Milliarde Accounts noch eine Supermacht im Musikgeschäft. Inzwischen gibt es mit Spotify und Co. jede Menge andere Streaming-Dienste, die zum Teil auch werbefinanzierte Gratis-Varianten haben.

Google kann nach der Einigung mit der Gema nun aber auch in Deutschland Tempo bei dem kostenpflichtigen Abo-Dienst Youtube Red machen, der vielleicht die Musikbranche ein wenig besänftigen könnte, weil er mehr Geld abwirft. Bislang habe der Konzern nach eigenen Angaben zwei Milliarden Dollar an Rechteinhaber ausgezahlt.

Wird das Musikgeschäft in Deutschland nun anders laufen, da alle möglichen Top-Videos jetzt offiziell bei Youtube verfügbar sind? "Nicht wirklich", findet Michael Krause vom Konkurrenz-Streamingdienst Deezer. "Wenn man sich ansieht, wie die Jugendlichen Musik konsumieren, ist auch schon bisher viel über Youtube gelaufen." Und nun wohl noch etwas mehr.

Sieben Jahre Streit um Rechte, Geld und Vormachtstellung

Von 2009 an stritten Youtube und die Rechte-Verwertungsge- sellschaft Gema hart vor Gericht. Nun zahlt die US-Videoplattform eine Abgabe. Eine Chronologie:

31. März 2009: Die Nutzer bekommen den Lizenzstreit zwischen Gema und Youtube zu spüren. Die Videoplattform sperrt zahlreiche Clips, nachdem ein vorläufiger Vertrag ausläuft. Zentraler Streitpunkt sind Videos, vor denen keine Werbung geschaltet wird. Die Gema schlug in einem ersten Angebot eine Abgabe von einem Cent pro Abruf vor. Youtube will prinzipiell nur eine Erlösbeteiligung bei Clips mit Werbung zahlen.

10. Mai 2010: Die Gema stoppt die Verhandlungen und fordert, Youtube soll 600 "illegal genutzte" Musiktitel löschen oder den Abruf aus Deutschland sperren.

27. August 2010: Die Gema scheitert vor Gericht mit einem Eilantrag. Sie wollte Youtube per einstweiliger Verfügung untersagen lassen, 75 Musikstücke zugänglich zu machen.

20. April 2012: Das Landgericht Hamburg entscheidet, dass Youtube keine Videos zeigen darf, an denen die Gema Urheberrechte geltend macht. Zugleich folgte das Gericht der Position von Google, deren Tochter Youtube sei nur eine technische Plattform und für die Inhalte seien die Nutzer verantwortlich. Beide Seiten gehen in Berufung.

10. Januar 2013: Die Gema fordert 1,6 Millionen Euro Schadenersatz und zieht vor die Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt. Dort solle die Angemessenheit der von ihr geforderten Mindestvergütung neutral geprüft werden. Zugleich fordert die Gema Google in einer Abmahnung auf, ihr in den Sperrtafeln zu den gesperrten Videos nicht die Verantwortung dafür zu geben.

6. Dezember 2013: Google startet in Deutschland einen Musik-Streamingdienst, für den auch eine Einigung mit der Gema über Lizenzgebühren ausgehandelt wurde.

10. Januar 2016: Das Oberlandesgericht in München weist die Schadenersatzklage der Gema mit dem Streitwert von 1,6 Millionen Euro ab.

1. November 2016: Youtube und Gema geben eine Lizenzvereinbarung bekannt. Gesperrte Videos werden freigeschaltet. dpa

Zum Thema:

Die 1903 gegründete Gema (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) vertritt als staatlich anerkannte Treuhänderin die Rechte der Musikschaffenden. Sie ermöglicht den Kauf von Rechten zur Musiknutzung und leitet Lizenzbeiträge dafür an mehr als 70 000 Komponisten, Texter und Musikverleger in Deutschland und über eine Million Berechtigte im Ausland weiter.

Der Vergütungssatz für die Gema bei Bühnendarbietungen, in Diskotheken und Programm im Fernsehen und Radio beträgt je nach Musikanteil 3,1 bis 9,4 Prozent der Gesamteinnahmen. Die Regelvergütung für Musik-Streaming im Internet liegt bei 10,25 Prozent des Ertrags. Der Gesamtertrag für Rechteinhaber betrug im vergangenen Jahr 893,8 Millionen Euro (2014: 893,6 Millionen, 2013: 852,4 Millionen). dpa

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