Urheberrecht Europa macht ernst mit dem Urheberrecht im Internet

Brüssel · Mehr Schutz für Autoren, Künstler und Verleger im Netz – darauf haben sich EU-Unterhändler nach langem Streit geeinigt. Kritik gibt es aber weiterhin.

Die EU passt das Urheberrecht an das Internetzeitalter an. Nach langen Verhandlungen einigten sich das Europa-Parlament und die Mitgliedstaaten auf die Reform. Die bisherigen Regeln waren 20 Jahre alt. Dadurch waren Geschäftsmodelle, die das Internet digitalen Plattformen bietet, nicht abgedeckt. Der Kompromiss bleibt hoch umstritten. Die Fakten:

Was wurde beschlossen?

Im Grunde ein digitales Copyright. Digitale Plattformen wie Google oder Youtube müssen künftig den Urhebern, also Journalisten, Künstlern, Musikern und Filmern, Geld zahlen, wenn sie auf ihren Seiten Internetnutzern Zugang gewähren.

Was ändert sich bei Presseartikeln?

Bislang stellen Google News und andere Sammler im Netz journalistische Erzeugnisse Nutzern zur Verfügung, meist ohne dafür zu zahlen. Künftig sollen sie dies nur tun dürfen, wenn sie vorher die Zustimmung der Verlage eingeholt haben. Die Verlage bekommen mit diesem Leistungsschutzrecht erstmals im EU-Binnenmarkt von 500 Millionen Verbrauchern die rechtliche Basis, um mit den Wirtschaftsgiganten des Internetzeitalters auf Augenhöhe über eine angemessene Bezahlung zu verhandeln.

Was ändert sich bei Musik und Videos im Netz?

Bislang stellen Youtube und Co. urheberrechtlich geschützte Musik und andere Werke von Kreativen gratis zur Verfügung. Sie haben keinen Anreiz, mit den Inhabern der Rechte Lizenzvereinbarungen zu schließen. Der Grund ist: Sie können für die Inhalte nicht haftbar gemacht werden. Nur wenn ein Rechteinhaber klagt, müssen sie die Inhalte entfernen. Das ändert sich jetzt: Die Plattformen können demnächst zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie urheberrechtlich geschützte Werken zeigen. Der Nutzer bleibt unbehelligt.

Wie geht das technisch?

Die Plattformen müssen eine Software installieren, die dafür sorgt, dass nur lizenzierte Werke hochgeladen werden. Kritiker bezeichnen diese Software als Upload-Filter, durch die Zensur im Internet drohe.

Darf man Artikel noch „teilen“?

Das Teilen von Ausschnitten aus Artikeln ist auch in Zukunft nicht verboten. Es kommt auch keine Verlinkungssteuer. Erlaubt ist zudem weiterhin das Hochladen geschützter kreativer Werke, um Auszüge zu zitieren, Kritik zu üben, sie für Karikaturen oder Parodien zu benutzen.

Sind alle Plattformen betroffen?

Nein, nicht-kommerzielle Anbieter, etwa Online-Enzyklopädien wie Wikipedia oder Open-source-Softwareplattformen wie GitHub, sind außen vor. Zudem sollen kleine und junge Anbieter von den Regelungen ausgenommen werden: Plattformen, die weniger als zehn Millionen Euro Umsatz im Jahr machen und weniger als fünf Millionen Nutzer im Monat haben oder noch nicht länger als drei Jahre existieren.

Wer sind die Gewinner?

Zum einen die Verlage, die Tageszeitungen und Wochenzeitungen herausbringen. Künftig müssen Plattformen wie Google den Verlegern Gebühren zahlen, wenn sie im Internet Zugang zu ganzen Artikeln gewähren. Sie dürfen künftig nur noch wenige Schlüsselwörter aus einem Zeitungsartikel bringen. Auch die Journalisten als Verfasser sollen etwas von den Gebühren bekommen. Profitieren sollen zudem Musiker, Video-Künstler und andere Kreative. Die Plattformen müssen zahlen, wenn auf die Werke ohne Zustimmung zugegriffen werden kann. Entsprechend haben die Branchenverbände der deutschen Verleger sowie die Gema als Gesellschaft der Musikrechteverwerter den Durchbruch begrüßt.

Wer sind die Verlierer?

Verlierer sind die großen digitalen Plattformen. Bislang verdient zum Beispiel die Google-Tochter Youtube Milliarden mit Werbung, die zusammen mit Musikstücken gefragter Künstler abgespielt wird. Die Musiker gehen bislang leer aus, künftig muss Youtube zahlen. Ähnliches gilt für journalistische Erzeugnisse. Sollte Google damit das Interesse verlieren, auf Artikel hinzuweisen, gäbe es eine Lücke, in die Medienunternehmen stoßen könnten. Die IT-Branchenverbände Bitkom und eco äußerten sich ablehnend. Google will die neue Richtlinie eingehend prüfen und dann reagieren. Das werde aber „einige Zeit dauern“.

Kann die Reform noch scheitern?

Ja, jetzt wurde nur ein Kompromiss auf informeller Ebene gefunden. Beide Co-Gesetzgeber, das EU-Parlament und die 28 Mitgliedstaaten im Rat, müssen noch zustimmen. Normalerweise brennt dabei nichts an. Allerdings sind Abstimmungen zum Thema bisher immer extrem knapp ausgegangen. Die Gegner der Reform mobilisieren bereits für Demonstrationen. Es ist nicht vorherzusagen, wie die Abstimmung im Parlament, die in den nächsten Wochen stattfinden wird, ausgeht.

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