Höhere Lohnuntergrenze DGB Saar rügt Trickserei beim Mindestlohn

Saarbrücken · Die gestern verkündete Erhöhung des Mindestlohns bis 2020 auf 9,35 Euro geht den Gewerkschaften nicht weit genug. Gleichzeitig sehen sie weiter Missbrauch.

 Sie soll zum 1. Januar 2019 von derzeit 8,84 Euro auf 9,19 Euro steigen. Zum 1. Januar 2020 soll eine weitere Erhöhung auf 9,35 Euro folgen (Symbolfoto).

Sie soll zum 1. Januar 2019 von derzeit 8,84 Euro auf 9,19 Euro steigen. Zum 1. Januar 2020 soll eine weitere Erhöhung auf 9,35 Euro folgen (Symbolfoto).

Foto: dpa/Fabian Sommer

Der Deutsche Gewerkschaftsbund im Saarland, die Arbeitskammer und Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger (SPD) warnen vor Tricksereien von Unternehmen beim Mindestlohn. „Betrug beim Mindestlohn ist kein Kavaliersdelikt“, hieß es gestern in einer gemeinsamen Presseerklärung des DGB Saar und der Arbeitskammer. Anlass war die Neufestsetzung der Lohnuntergrenze, die die Mindestlohnkommission zuvor auf der Basis der Tarifentwicklung beschlossen hatte. Sie soll zum 1. Januar 2019 von derzeit 8,84 Euro auf 9,19 Euro steigen. Zum 1. Januar 2020 soll eine weitere Erhöhung auf 9,35 Euro folgen.

Grundsätzlich geht diese empfohlene Erhöhung, die die Bundesregierung noch in Kraft setzen muss, DGB und Arbeitskammer nicht weit genug. Hinzu komme aber, dass der Mindestlohn umgangen werde. „Illegale Niedriglöhne schaden den Beschäftigten, aber auch der Allgemeinheit, weil sie zu Lohndumping und Mindereinnahmen bei der Steuer und bei den Sozialversicherungen führen. Das ist unsozial“, erklärte Arbeitskammer-Chef Jörg Caspar gestern. Rehlinger forderte zugleich, dass die Finanzkontrolle Schwarzarbeit in die Lage versetzt wird, mehr Überprüfungen zu machen. „Kontrollen schützen zugleich die ehrlichen Arbeitgeber und die Beschäftigten“, sagte die Ministerin. „Dass immer noch viele Unternehmen versuchen, den Mindestlohn zu unterlaufen, ist nicht im Sinne des Wirtschaftsstandortes Deutschland und des gesellschaftlichen Zusammenhalts.“

Auch Joachim Malter, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung Saarländischer Unternehmensverbände, plädiert für zielgerichtete Kontrollen. Verstöße gegen das Mindestlohngesetz müssten „zügig aufgedeckt und geahndet“ werden. Die Arbeitgeber träten entschlossen dafür ein, dass der Mindestlohn von allen Betrieben gezahlt und alle Vorgaben eingehalten werden. „Mindestlohnverstöße und Schwarzarbeit wirken sich vor allem zu Lasten gesetzestreuer Arbeitgeber aus“, sagte Malter. Der Mindestlohn insgesamt bleibe für die Betriebe eine Herausforderung, räumte er ein. Aber „Gesetze sind einzuhalten“. Arbeitskammer-Chef Caspar verweist zudem auf eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, wonach rund 1,8 Millionen Menschen Anspruch auf den Mindestlohn hätten, ihn aber nicht bekämen. Sie seien vor allem im Hotel- und Gaststättengewerbe, im Einzelhandel sowie in Privathaushalten zu finden. Um Abhilfe gegen Missbrauch zu schaffen, fordert Caspar eine Dokumentation der Arbeitszeit, die nicht nur Arbeitsbeginn, Ende und Dauer festhält, sondern auch Pausenzeiten dokumentiert, „damit die Arbeitszeitdauer über vermeintliche Pausenzeiten nicht heruntergerechnet werden kann“.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort