Flüchtlinge Ein Pakt, der die Migration besser organisieren soll

Berlin · Der Plan der Vereinten Nationen erregt die Gemüter. Hier ein Faktencheck: Welche Behauptungen stimmen, welche sind falsch?

 Flüchtlingsjahr 2015: Migranten gehen hinter der deutsch-österreichischen Grenze in Wegscheid (Bayern) zu einer Notunterkunft.

Flüchtlingsjahr 2015: Migranten gehen hinter der deutsch-österreichischen Grenze in Wegscheid (Bayern) zu einer Notunterkunft.

Foto: dpa/Armin Weigel

Wochen vor der geplanten Unterzeichnung sorgt der Migrationspakt der Vereinten Nationen für Wirbel. Der bisherige Entwurf sieht vor, Migration besser zu organisieren. Schätzungen des Auswärtigen Amts zufolge werden dem Text mehr als 180 Staaten zustimmen. Die Kritik am Migrationspakt und ein Blick auf die Fakten:

Behauptung: Wenn dem Migrationspakt zugestimmt wird, kommen mehr Migranten nach Deutschland.

Bewertung: Höchstwahrscheinlich falsch.

Fakten: Der Migrationsforscher Olaf Kleist ist sich sicher, dass eine Zustimmung zum Pakt keine Auswirkung auf die Menge von Zuwanderern haben wird. „Die Anzahl von Migranten weltweit ist seit Jahrzehnten konstant, das wird sich dadurch auch nicht ändern“, sagt Kleist. Dies sei weder Sinn des Paktes, noch liefere er die Grundlage dafür. „Bei dem Pakt geht es auch darum, Migration zu beschränken und Schmuggler zu bekämpfen.“ Es gehe keinesfalls darum, irreguläre Migration zu erleichtern. Ähnlich äußert sich die Professorin für Völkerrecht Anne Peters. Zwar könne aus einem Dokument wie dem UN-Migrationspakt ein sogenanntes Völkergewohnheitsrecht entstehen, dies funktioniere jedoch nur, wenn eine Rechtsüberzeugung erkennbar werde. „Wenn die Staaten – wie hier – ausdrücklich sagen, dass es sich um ein nicht rechtsverbindliches Dokument handelt, kann man hieraus keine Rechtsüberzeugung entnehmen“, erläutert Peters. Zudem finden sich in dem Entwurf auch Forderungen, die Lebenssituation in den Herkunftsländern so zu beeinflussen, dass es weniger Gründe gibt, diese überhaupt zu verlassen.

Behauptung: Migration wird weitgehend positiv dargestellt.

Bewertung: Richtig.

Fakten: Bereits zu Beginn des Entwurfs findet sich folgender Satz: „Wir erkennen an, dass sie [Migration] in unserer globalisierten Welt eine Quelle des Wohlstands, der Innovation und der nachhaltigen Entwicklung darstellt und dass diese positiven Auswirkungen durch eine besser gesteuerte Migrationspolitik optimiert werden können.“ Risiken kommen fast immer in Bezug auf die Gefahren zur Sprache, denen Migranten ausgesetzt sind. Nur in einem Fall geht es um Risiken innerhalb der Zielländer: „Dieser Globale Pakt [...] folgt der Erkenntnis, dass ein umfassender Ansatz erforderlich ist, um [...] die Risiken und Herausforderungen anzugehen, die sich den einzelnen Menschen und den Gemeinschaften in den Herkunfts-, Transit- und Zielländern stellen“, heißt es in dem Entwurf.

Doch es geht nicht nur um den Schutz der Zuwanderer, auch die Sicherheit innerhalb der Zielländer soll garantiert werden – unter anderem sollen die Herkunftsstaaten schnell und unbürokratisch Ausweise ausstellen. Zudem beinhaltet der Entwurf ein Bekenntnis zur zwischenstaatlichen Zusammenarbeit im Grenzschutz.

Behauptung: Migranten erhalten die gleichen Rechte wie Flüchtlinge.

Bewertung: Falsch.

Fakten: Die Präambel betont, dass nur Flüchtlinge ein Recht auf Schutz im Sinne des internationalen Flüchtlingsrechts haben. Eine Gleichstellung von Migranten und Flüchtlingen findet sich nur mit Blick auf die Menschenrechte. Diese beinhalten jedoch keinen Anspruch darauf, dauerhaft in einem anderen Land leben zu dürfen. Als Flüchtling laut Genfer Flüchtlingskonvention gilt, wer begründete Furcht vor Verfolgung wegen seiner „Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung“ hat. Das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) erweitert diese Definition noch um Menschen, die vor Kriegen und deren Folgen fliehen. Kritiker des Paktes wenden ein, eine mögliche Stärkung der Rechte und Ansprüche von Migranten in den Aufnahmeländern biete einen zusätzlichen Anreiz für Wanderungsbewegungen.

Behauptung: Deutschland verpflichtet sich, Migranten aufzunehmen.

Bewertung: Falsch.

Fakten: Sogar das Gegenteil ist der Fall: Die Herkunftsstaaten verpflichten sich, Emigranten aus ihren Ländern „eine sichere und würdevolle Rückkehr und Wiederaufnahme zu ermöglichen“. Eine Verpflichtung zur Aufnahme von Migranten gibt es nicht. Genauso bleibt die Souveränität der einzelnen Staaten unangetastet. Die Politologin und Migrationsexpertin Petra Bendel betont: „Kein Staat wird zu bestimmten Maßnahmen gezwungen.“ Die gleiche Auffassung vertritt Völkerrechtlerin Peters. Ziffer 15 besage ausdrücklich, dass der Pakt einen nicht rechtsverbindlichen kooperativen Rahmen bilde. „Dort wird auch explizit das souveräne Recht der Staaten, ihre nationale Migrationspolitik zu bestimmen, und ihr Vorrecht, Migration innerhalb ihrer Hoheitsgewalt zu regeln, bekräftigt“, sagt die Expertin für internationales Recht.

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