SPD fragt die Basis Der SPD-Mitgliederentscheid ist umstritten, aber nicht neu

Berlin · Von Hagen Strauß

Geschichte wiederholt sich. Schon 2013, als die SPD erstmals ihre Mitglieder über einen Koalitionsvertrag mit der Union abstimmen ließ, wurden in Karlsruhe Anträge gegen dieses Vorgehen eingereicht. Jetzt wieder. Fünf liegen dem Verfassungsgericht vor, die geplante Abstimmung der rund 460 000 Genossen zu untersagen, zwei davon wurden bereits abgelehnt. 2013 urteilten die Richter, dass die SPD-Befragung zulässig sei. Die Entscheidungsfreiheit der Bundestagsabgeordneten sei durch das Votum nicht über Gebühr beeinträchtigt, hieß es zur Begründung. Auch handele es sich bei dem Mitgliederentscheid nicht um einen staatlichen Akt. Im Lichte der damaligen Bewertung ist also die Wahrscheinlichkeit groß, dass Karlsruhe wieder ähnlich urteilt.

Ob Sigmar Gabriel wie 2013 wieder die Tränen kommen, wenn die Basis erneut Ja zur Groko sagt (damals waren 76 Prozent dafür), darf bezweifelt werden. Denn Gabriel muss um seinen Posten als Außenminister fürchten, weil es SPD-Chef Martin Schulz ins Kabinett drängt. Seine Pläne will Schulz allerdings erst nach dem Entscheid bekanntgeben. 2013 war es genauso. Mit Rücksicht auf die Empfindlichkeiten der skeptischen Basis wurden die Verteilung der Ministerien und die personelle Besetzung damals erst nach der Befragung mitgeteilt. Weil es der damalige Parteichef so wollte – und der hieß: Sigmar Gabriel.

Nun hat die SPD durchaus auch leidvolle Erfahrungen mit Voten ihrer Anhänger. 1993 bestimmte sie per Urwahl ihren Parteichef. Rudolf Scharping setzte sich gegen Gerhard Schröder und Heidemarie Wieczorek-Zeul durch. Er war allerdings alles andere als ein strahlender Sieger: Von den einst noch 875 000 SPD-Mitgliedern hatten sich nur 56,6 Prozent beteiligt. Scharping wurde ein Jahr später auch Kanzlerkandidat – und verlor klar gegen Helmut Kohl von der CDU. 1995 stürzte ihn dann Oskar Lafontaine auf dem berühmten Mannheimer Parteitag. Für viele unvergessen.

Was innerparteiliche Lebendigkeit angeht, kann sich hingegen die Union von den Genossen noch eine Scheibe abschneiden. Bei der CDU sehen die Statuten zwar eine Mitgliederbefragung vor, auf Landesebene hat es die auch schon gegeben, aber auf Bundesebene noch nie. Da ist es fast schon ein Wunder, dass diesmal nicht nur die CDU-Führung, sondern auch ein großer Parteitag mit 1000 Delegierten über die neue Groko entscheiden soll. Auch bei der CSU haben Mitgliederbefragungen Seltenheitswert. Nur einmal konnten sich die Bayern bisher dazu durchringen: 2016, als es darum ging, ob es mehr Volksentscheide auf Bundesebene geben solle. 68,8 Prozent der Christsozialen stimmten dafür, umgesetzt wurde der Beschluss aber nicht.

In Sachen Mitbestimmung bei Personalentscheidungen sehen sich die Grünen als Vorreiter. 2013 bestimmten sie als erste durch ein Mitgliedervotum ihre Spitzenkandidaten für die Bundestagswahl, 2017 dann wieder. Auch einem möglichen Jamaika-Vertrag hätte die Grünen-Spitze der Basis zur Abstimmung vorgelegt. Ähnliches hatte auch die FDP erwogen, es kam bekanntlich anders, weil sie Jamaika scheitern ließ. Apropos Liberale: Sie befragten ihre Mitglieder auch schon mal zu einem bundespolitischen Thema. 2011 machten die Gegner der Euro-Rettung mobil. Seinerzeit setzen sich aber die Befürworter durch.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort