50 Jahre nach dem Soldatenmord Die unvergessene Bluttat von Lebach

Lebach/Saarbrücken · Vor einem halben Jahrhundert überfielen zwei Männer ein Bundeswehr-Depot und erschossen drei schlafende Soldaten. Ein spektakulärer Mordfall, der sich im Saarland ereignete – und bundesweit Spuren hinterließ.

  Die saarländische Bereitschaftspolizei sucht nach der Tat mit einer Gruppe der Schutzhundestaffel das Gebiet rund um das Munitionsdepot bei Lebach ab.  Foto:Hartung

Die saarländische Bereitschaftspolizei sucht nach der Tat mit einer Gruppe der Schutzhundestaffel das Gebiet rund um das Munitionsdepot bei Lebach ab. Foto:Hartung

Foto: Hartung

Vor 50 Jahren schockte das bislang blutigste Gewaltverbrechen im Saarland – der bewaffnete Überfall auf ein Bundeswehr-Munitionsdepot bei Lebach mit vier getöteten Soldaten – die Bevölkerung in ganz Deutschland. Bis heute sitzt wegen des damaligen Massakers der vermutlich am längsten inhaftierte Straftäter der Bundesrepublik noch immer in der Saarbrücker Justizvollzugsanstalt Lerchesflur hinter Gittern, wie das Saar-Justizministerium auf SZ-Anfrage bestätigt. Der mit einem zweiten Haupttäter 1970 wegen Mordes zu lebenslänglicher Haft verurteilte ehemalige Bankkaufmann F. aus dem pfälzischen Landau hat „bislang keinen Prüfantrag auf Haftentlassung gestellt“, erklärte dazu eine Justizsprecherin: „Was die Gründe hierfür anbelangt, haben wir keine gesicherten Erkenntnisse“.

Angeblich, so hatte die Bild-Zeitung im April 2016 berichtet, will der letzte inhaftierte Lebach-Täter – inzwischen über 75 Jahre alt – im Knast sterben. „Ob dem tatsächlich so ist, kann von hier aus nicht beurteilt werden“, heißt es dazu seitens der Saar-Justiz. Der zweite Haupttäter des Lebach-Überfalls – ein früherer Justizsekretär beim Landauer Amtsgericht – war nach guter Führung bereits „seit dem 31. August 1992 bedingt entlassen worden und wieder in einem anderen Beruf in Arbeit“, wie es damals offiziell hieß. Ein dritter zu sechs Jahren Freiheitsstrafe verurteilter Helfershelfer der „Lebach-Mörder“ – ein Zahntechniker – gelangte nach Verbüßung seiner vollen Strafe schon länger wieder auf freien Fuß. Was aus ihnen nach der Resozialisierung geworden ist, kann die Saar-Justiz heute nicht mehr sagen. Aktenkundig mit neuerlichen Straftaten wurden sie später offenbar nicht mehr.

Rückblende: In der Nacht zum 20. Januar 1969 überfallen die zwei Haupttäter nach Durchschneidung eines Zauns die Wachbaracke des Bundeswehr-Depots des Fallschirmjägerbataillons 261 in Lebach-Landsweiler. Sie erschießen drei schlafende Soldaten direkt. Ein vierter stirbt später an seinen Verletzungen. Lediglich ein mit Schüssen und 13 Messerstichen attackierter Wachsoldat, der 21-jährige Gefreite Reinhard Schulz aus Petersgmünd in Mittelfranken, überlebt schwer verletzt. Die Täter öffnen mit einem entwendeten Schlüssel vier Munitionsbunker und erbeuten Waffen, Munition und zwei Wachbücher, ehe sie flüchten. Knapp fünf Stunden später findet die Wachablösung die toten und den lebensgefährlich verletzten Kameraden. Zunächst war angenommen worden, die Täter hätten damals kurz nach der 1968er-Protestbewegung mit der APO und späteren Rote-Armee-Fraktion (RAF) in Verbindung gestanden, was sich aber nicht bestätigte.

„Das Entsetzen am Morgen nach der Tat war groß“, erinnern sich Lebacher Zeitzeugen wie der einstige Staatskanzlei-Pressechef und SR-Pressestelle-Leiter, Klaus Altmeyer (91), der eines der Opfer kannte, oder der ehemalige Staatssekretär Albert Wagner (86), als sie am Tattag auf dem Weg zu ihrer Arbeit auf der Bundesstraße 268 dicht am hermetisch abgeriegelten Tatort in Lebach-Landsweiler vorbeifahren und in den Nachrichten von dem Massaker hören. Gitterzaun und Baracke des Munitionsdepots stehen umgeben von zwei erst in jüngster Zeit errichteten Windrädern noch heute, werden aber nicht mehr von der Bundeswehr genutzt. „Hier sieht es noch genauso aus wie damals“, sagt ein altgedienter Reservist, als er vor dem Schild steht: „Unbefugten ist der Zutritt verboten.“ Das Fallschirmjägerbataillon 261 wurde vor zwei Jahren im Zuge der Bundeswehrreform aufgelöst, Lebach – einst zur soldatenfreundlichsten Stadt Deutschlands erklärt – zählt heute nur noch rund 500 Soldaten der Luftlandbrigade 1 und des Eurokorps.

Zurück zur Tataufklärung: Erst drei Monate nach dem Lebach-Überfall von 1969 werden die zwei Täter und ihr zu Hause gebliebener Kompagnon mit Hilfe der ZDF-Sendung „Aktenzeichen XY...ungelöst“ sowie mit Unterstützung der Prominenten-Wahrsagerin „Buchela“ von der Polizei in ihrer Heimat im pfälzischen Landau festgenommen. Die Täter hatten zuvor versucht, Madame Buchela zu entführen. Leiter der Soko war damals Oberstaatsanwalt Siegfried Buback, der spätere von der RAF ermordete Generalbundesanwalt.

Zum Verhängnis geworden war den Lebacher Tätern, dass sie sich selbst in Bekennerschreiben als Mitglieder der sizilianischen Mafia ausgaben sowie in Briefen. Außerdem drohten sie in einem mit „Dr. Sardo“ unterzeichneten Erpresser-Telegramm mit neuen Anschlägen, nachdem sie zuvor versucht hatten, einen Münchner Industriellen, um 800 000 DM zu erpressen. Es begann die XY-Fernsehsuche, und die im Saarland geborene Sinti-Wahrsagerin Buchela erinnerte sich an einen angeblichen „Dr. Sardo“, der sie in Remagen aufgesucht hatte und dessen Autonummer sie sich notiert hatte. So führte Spur-Nummer 1081 die Polizei am 25. April zu den Tätern, die sich widerstandslos festnehmen ließen.

Als Tatmotiv gaben die Täter später an, sie hätten mit den erbeuteten Waffen für Erpressungsgelder der Gesellschaft entfliehen und den Traum von einer Lebensgemeinschaft nach ihren Begriffen mit einer Hochseeyacht in der Südsee verwirklichen wollen. Zweimal „Lebenslänglich“ für die Haupttäter und sechs Jahre Haft für den zu Hause gebliebenen Helfer lauteten die Gerichtsurteile. Der spektakuläre Strafprozess fand damals wegen des großen Interesses der Bevölkerung vom 29. Juni bis zur Urteilsverkündung am 7. August 1970 im Großen Saal der Saarbrücker Congresshalle statt.

Nachträgliche juristische und medienpolitische Bedeutung bekam der Kriminalfall dadurch, dass ein 1972 vom ZDF produziertes zweiteiliges Dokumentarspiel von Autor Jürgen Neven-DuMont zum Lebach-Geschehen auf Ersuchen der Täter vom Bundesverfassungsgericht ein Sendeverbot auferlegt bekam, um so eine Resozialisierung der Verurteilten nicht zu verhindern. Seit diesem „Lebach-Urteil“ wurden in bundesdeutschen Medien Namen und Gesichter von Strafgefangenen meist anonymisiert. Eine vom Sender Sat 1 produzierte andere Lebach-Dokumentation wurde nach längerem juristischen Tauziehen zum ersten Mal im Jahr 2005 ausgestrahlt. Bei der ARD lief 2001 in der Reihe „Die großen Kriminalfälle“ erstmals die Dokumentation „Soldatenmord – Die Schüsse von Lebach“ von Inge Plettenberg, die auch heute noch im Internet abrufbar ist. Auch Bücher wie „Kleinstadtmörder. Spur 1081. Hintergründe zum Fall Lebach“ von Jürgen Neven-DuMont (Hoffmann und Campe, Hamburg) oder „Spektakuläre Kriminalfälle im Saarland“ von Kerstin Rech (Geistkirch Verlag, Saarbrücken) beschäftigen sich mit dem Thema.

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