Chronik Der bundesweite „Kopftuchstreit“ von 1998 bis 2018

Stuttgart · Seit 20 Jahren wird darüber diskutiert, ob muslimische Frauen in staatlichen Schulen ein Kopftuch tragen dürfen. Ein Überblick:

Juli 1998: Die muslimische Referendarin Fereshta Ludin wird nicht in den baden-württembergischen Schuldienst übernommen. Der Kopftuchstreit beginnt.

März 2000 bis Juli 2002: Die Klagen Ludins vor Verwaltungsgerichten werden abgewiesen.

September 2003: Der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hebt das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Fall Ludin auf und verweist ihn dorthin zurück.

April 2004: Baden-Württemberg verabschiedet als erstes Bundesland ein Kopftuchverbot für Lehrerinnen an staatlichen Schulen. Darauf folgen Bayern, Bremen, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen. In Rheinland-Pfalz und Brandenburg scheitern die Versuche in den Landesparlamenten. In Hamburg bleibt das Kopftuchtragen erlaubt.

Februar 2005: Berlin schafft mit dem „Neutralitätsgesetz“ ein Totalverbot religiöser Symbole und Kleidung im öffentlichen Dienst.

Januar 2015: Zwei Lehrerinnen aus NRW ziehen vor das Bundesverfassungsgericht, weil sie wegen des Kopftuchs aus dem Schuldienst entlassen wurden. Karlsruhe entscheidet, dass ein pauschales Verbot für Lehrerinnen an öffentlichen Schulen nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Kopftuchverbote seien nur dann zu rechtfertigen, wenn eine konkrete Gefahr für den Schulfrieden besteht. Seither existiert in der Praxis der meisten Bundesländer kein Kopftuchverbot mehr: So wurde in NRW, Hessen und Niedersachsen das Kopftuchverbot abgeschafft. In Baden-Württemberg unterrichten die ersten Lehrerinnen mit Kopftuch. Bayern will im Einzelfall entscheiden. Der Berliner Senat hält weiter an dem Neutralitätsgesetz fest.

Februar 2017: Erstmals erhalten zwei Lehrerinnen, die an Berliner Grundschulen wegen ihres Kopftuchs abgelehnt wurden, eine Entschädigung. Kritiker sehen damit das „Anfang vom Ende“ der Berliner Regelung.

April 2018: Das Innenministerium in NRW erwägt ein Kopftuchverbot für Mädchen unter 14 Jahren an Schulen und löst damit eine Debatte aus.

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