Streit ums Kirchenasyl „Der Rechtsstaat muss das Kirchenasyl ertragen“

Der Kirchenasylbeauftragte für die evangelische Kirche im Saarland beobachtet schlechtere Bedingungen für Schutzsuchende durch rechtspopulistische Parolen.

 Frank-Matthias Hofmann, Kirchenasylbeauftragter für die evangelische Kirche im Saarland.

Frank-Matthias Hofmann, Kirchenasylbeauftragter für die evangelische Kirche im Saarland.

Foto: Evangelische Kirche

Herr Hofmann, wann hat man Anspruch auf Kirchenasyl?

HOFMANN Die Zuflucht in kirchlichen Räumen ist immer Ultima Ratio, wenn eine Abschiebung sehr wahrscheinlich ist oder bereits angeordnet wurde. Aus christlicher Verantwortung heraus ist es ein Versuch, besondere Härtefälle noch mal vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge überprüfen zu lassen. Aus Nächstenliebe muss auch ein souveräner Rechtsstaat es ertragen, dass verlässliche Partner wie die Kirchen eine Überprüfung von Härtefällen wünschen.

Was sind Härtefälle?

HOFMANN Bei Verfolgung aus religiösen oder anderen Gründen, bei Misshandlungen. Härtefälle liegen mitunter auch vor, wenn eine Frau schwanger ist, eine schwere Erkrankung – auch psychischer Art – vorliegt, für die es im Herkunftsland keinerlei Hilfsmöglichkeiten gibt.

Die evangelische Kirche im Saarland gewährte 2017 gerade einmal in sieben Fällen Asyl. Gibt es so wenige Härtefälle?

HOFMANN Die Kriterien sind sehr streng. Bei den meisten, die uns in den letzten zwei Jahren angerufen haben, liegen keine Härtefälle vor.

Wie lange gilt das Kirchenasyl?

HOFMANN Meistens drei bis vier Monate. In einigen Fällen bis zu einem halben Jahr. Durch die Neuregelung zur Überstellungsfrist können es nun bis zu 18 Monate werden. Das ist natürlich für alle Seiten eine Belastung. Viele Kirchengemeinden müssen Anträge ablehnen, weil sie die räumlichen Voraussetzungen nicht erfüllen oder nicht genügend Ehrenamtliche haben, die das mittragen.

Wie bekommen Sie die Anfragen?

HOFMANN Meistens telefonisch, aber es klopfen auch mal direkt Leute bei uns an.

Zwingt das Kirchenasyl das Bamf, Asylfälle noch mal zu prüfen?

HOFMANN Nein, es ist eine freiwillige Vereinbarung zwischen Kirche und Staat.

Ist das Kirchenasyl konfessionsgebunden?

HOFMANN Nein. Entscheidend ist, dass man eine Beziehung zur Kirchengemeinde hat. Fälle aus anderen Bundesländern bearbeiten wir nicht. Wir hatten in Lebach, wo die meisten Fälle von Kirchenasyl im Saarland gewährt werden, auch schon Anträge von Muslimen, die sich taufen ließen. Aber das ist kein Kriterium.

Wird es für die Kirchen schwieriger, Asyl zu gewähren?

HOFMANN Früher sind bundesweit 80 Prozent der Kirchenasyle genehmigt worden, mittlerweile ist die Zahl auf 20 Prozent gesunken, weil viele Dublin-Fälle ausgesondert werden. Innerhalb des Bamf hat sich einiges geändert. Man hat die Bedingungen verschärft. Leider wirkt auch die rechtspopulistische Propaganda. Deshalb betone ich: Die Zahlen sind sehr niedrig. Man sollte die Kirche im Dorf lassen.

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