Urteil Das Urteil, das dem Diesel einen Dämpfer verpassen könnte

Leipzig/Düsseldorf · () Millionen von Dieselfahrern dürften diesen Donnerstag nach Leipzig schauen. Denn vor dem Bundesverwaltungsgericht könnte ein wegweisendes Urteil fallen. Ebnet das Gericht den Weg für Diesel-Fahrverbote in Städten, damit die Luft sauberer wird? Und wie gehen die großen NRW-Städte wie Düsseldorf und Köln damit um? Ein Überblick zur möglichen Entscheidung.

() Millionen von Dieselfahrern dürften diesen Donnerstag nach Leipzig schauen. Denn vor dem Bundesverwaltungsgericht könnte ein wegweisendes Urteil fallen. Ebnet das Gericht den Weg für Diesel-Fahrverbote in Städten, damit die Luft sauberer wird? Und wie gehen die großen NRW-Städte wie Düsseldorf und Köln damit um? Ein Überblick zur möglichen Entscheidung.

Was ist das Problem?

Seit Jahren werden in vielen Städten Schadstoff-Grenzwerte nicht eingehalten. Dabei geht es um Stickoxide (NOx). Das sind Gase, die in höherer Konzentration giftig sind. In knapp 70 Städten werden die Grenz­werte überschritten – am stärksten in München, Stuttgart und Köln. In NRW hielten im vergangenen Jahr insgesamt elf Städte den Grenzwert zum Schutz der Gesundheit nicht ein, die Werte lagen über 40 Mikrogramm NO2 je Kubikmeter Luft im Jahresmittel. Neben dem traurigen NRW-Spitzenreiter Köln waren das Düsseldorf, Dortmund, Oberhausen, Wuppertal, Hagen, Aachen, Leverkusen, Gelsenkirchen, Solingen und Essen.

Worum geht es beim Bundesverwaltungsgericht?

Das Gericht wird darüber verhandeln und möglicherweise bereits morgen entscheiden, ob Fahrverbote für Dieselfahrzeuge in besonders belasteten deutschen Städten ein rechtlich zulässiges Mittel und in die jeweiligen Luftreinhaltepläne aufzunehmen sind. Konkret geht es in Leipzig um die Luftreinhaltepläne von Düsseldorf und Stuttgart. Die dortigen Verwaltungsgerichte hatten nach einer Klage der Deutschen Umwelthilfe die Behörden verpflichtet, ihre Pläne so zu verschärfen, dass Grenzwerte möglichst schnell eingehalten werden.

Auch wenn das Bundesgericht nun nur über die beiden Fälle in NRW und Baden-Württemberg verhandelt – die Entscheidung hat eine deutschlandweite Signalwirkung. Vor allem dann, wenn das Gericht zu dem Schluss käme, dass Fahrverbote rechtlich zulässig sind. Das Bundesverwaltungsgericht wird jedoch in keinem Fall selbst ein Fahrverbot anordnen! Fahrverbote wären immer eine Einzelfall-Entscheidung und könnten von Stadt zu Stadt unterschiedlich ausfallen. Sie könnten zeitlich auf bestimmte Strecken und Stadtzonen begrenzt sein, in denen die Grenzwerte am stärksten überschritten werden.

Was sagt Düsseldorf?

„Gravierend“ – so schätzt der Düsseldorfer Oberbürgermeister Thomas Geisel (SPD) die Folgen ein, sollte das Bundesverwaltungsgericht die Einschätzung aus erster Instanz teilen, dass Dieselfahrverbote unausweichlich sind. Auf seine Stadt sieht er eine „nahezu unlösbare Aufgabe“ zukommen. „Man mag sich nur den Schilderwald vorstellen, den ein Dieselfahrverbot nach sich ziehen würde“, teilte das Stadtoberhaupt kürzlich mit. Für die am stärksten belasteten Strecken müssten Umleitungen ausgeschildert werden – „mit allerhand Ausnahmen für Feuerwehr, Polizei, Pflegedienste und vielleicht auch den einen oder anderen Handwerker“. In München prognostizieren die Planer, dass es für mindestens 20 Prozent der Fahrzeuge Ausnahmeregelungen geben müsse. Der Stadt droht laut Verwaltung im Falle eines Fahrverbots die Montage von 130 000 Schildern. Die berechneten Kosten: 18 Millionen Euro.

Was plant Köln?

Auch wenn am Donnerstag in Leipzig nicht über Köln verhandelt wird, werde das Urteil richtungsweisend sein, davon geht man in der Domstadt aus. Ein „unspezifiziertes“ Fahrverbot lehnt Oberbürgermeisterin Henriette Reker (parteilos) jedoch ab. Auch eine City-Maut solle nicht verfolgt werden. Auf Strecken mit besonders hoher Stickoxid-Belastung sollen künftig vorrangig Busse mit Elektro- oder alternativem Antrieb rollen. Für Lastwagen ist ein Transitverbot für die Innenstadt vorgesehen. Zudem wird ein Tempolimit für den Rhein-Schiffsverkehr geprüft. Reker spricht sich außerdem für eine „Blaue Plakette“ aus – eine Art „Pickerl“ für moderne Wagen mit der Abgasnorm Euro 6. Diese Autos wären dann von Fahrverboten ausgenommen. Die Bundesregierung lehnt diese Plakette bisher ab.

Wie könnte die Einhaltung des Fahrverbots überprüft werden?

Grundsätzlich ist es so, dass die Polizei für den fließenden Verkehr zuständig ist, die Kommunen beziehungsweise die Ordnungsämter für den ruhenden Verkehr. Die Stadt Düsseldorf handhabt das auch bei der Umweltplaketten-Kontrolle auf diese Weise: Die Polizei darf fahrende Fahrzeuge mit der „falschen Farbe“ auf der Windschutzscheibe anhalten. Bei parkenden Autos ist das Ordnungsamt zuständig.

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