"Das muss rechtlich sauber geregelt sein"

Saarbrücken

Saarbrücken. Für Reinhold Schmitt, den Landesvorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei (GdP), ist das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Speicherung und Herausgabe von Nutzerdaten und Passwörtern ein weiterer Beleg dafür, dass es dem Gesetzgeber bislang nicht gelungen ist, wichtige Instrumente der Polizeiarbeit bei der Strafverfolgung und Vorbeugung von Straftaten eindeutig zu regeln. "Unsere Haltung ist klar: Wir brauchen dieses Handwerkszeug, aber wir sind als Polizei, die die Würde des Menschen achtet, selbstverständlich daran interessiert, dass das rechtlich sauber geregelt ist, damit der unbescholtene Bürger nichts zu befürchten hat." Es dürfe nicht der Eindruck entstehen, dass die Polizei willkürlich Daten erhebt, sagt Schmitt. "Wenn Maßnahmen durchgeführt werden, die einen Eingriff in die Intimsphäre, in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung bedeuten, dann muss das hochrangig geregelt sein, über einen Richtervorbehalt."Nach Ansicht von Thomas Brück, stellvertretender Chef der Piratenpartei im Saarland, sind in Deutschland die Hürden, um an intime Daten von Internet- und Mobilfunknutzern zu gelangen, bislang extrem niedrig: "Ohne den Ermittlern Willkür unterstellen zu wollen, war diese Möglichkeit in großem Umfang gegeben - und zwar ohne richterliche Genehmigung bei einem nicht näher begründeten Verdacht, also auch bei Bagatellfällen", sagt er: "Das Urteil wird den Ermittlungsbehörden nun nicht alles verbieten, aber ein Richter soll wenigstens darüber befinden, ob es für notwendig erachtet wird, unverhältnismäßig tief in die informationelle Selbstbestimmung der Menschen einzugreifen." tho

Foto: B&B

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