Das Bundesgericht und seine Netz-Urteile

Karlsruhe · Das Internet und seine Nutzer beschäftigen den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe immer wieder einmal. Dabei geht es um Schadenersatz, Abo-Fallen oder auch das illegale Downloaden von Dateien.

Der Betreiber eines Internetportals muss und darf die Daten eines Nutzers selbst dann nicht herausgeben, wenn dieser wiederholt unwahre Aussagen ins Netz gestellt hat. Für solche Auskünfte gibt es keine gesetzliche Grundlage, hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe gestern entschieden. Das Gericht hat schon mehrmals wichtige Urteile zum Verhalten im Internet gefällt.

Schadensersatz bei Ausfall des Internets: Ein Internet-Zugang ist genauo wichtig wie Autofahren, meint der BGH. Deshalb gibt es Schadenersatz, wenn der Anschluss tot ist. Internet und Telefon ständig zur Verfügung zu haben, sei "für die Lebensgestaltung von zentraler Bedeutung", lautete das Urteil aus Karlsruhe .

Illegales Filesharing (Dateien-Tauschen): Eltern haften beim illegalen Tausch von Dateien nicht immer für ihre Kinder. Sie sind nicht verpflichtet, erwachsene Kinder generell darüber aufzuklären, dass Netz-Tauschbörsen illegal sind. Anders ist es, wenn Eltern bereits Hinweise auf illegale Downloads haben.

Auto-Vervollständigung und Persönlichkeitsrecht: Suchmaschinen müssen automatische Suchvorschläge löschen, wenn sie Persönlichkeitsrechte verletzen. Das gelte auch für automatisch erstellte Ergänzungen, entschied der BGH in einem viel beachteten Fall. Ein Unternehmer hatte gegen Google geklagt, weil sein Namen um die Begriffe "Scientology " und "Betrug" ergänzt wurde. Zwar müssten Suchmaschinen die Begriffskombinationen nicht vorab prüfen, müssen sie aber unterbinden, wenn sich wer beschwert.

Abo-Fallen sind rechtswidrig: Onlineangebote, die Nutzern ein teures Abo unterschieben wollen, sind nicht erlaubt. Das urteilte der Bundesgerichtshof im März. In der Zwischenzeit wurde das bereits gesetzlich geregelt. Eine Bestellung müssen Nutzer nun im Web mit einem Klick auf eine große Schaltfläche bestätigen.

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