Fälle in Ostdeutschland Chemnitz, Köthen und offene Fragen – Was nun, Herr Maaßen?

Berlin · Für seine umstrittenen Äußerungen muss sich der oberste Verfassungsschützer heute rechtfertigen. Derweil gibt es neue Details rund um die Debatte.

Verfassungsschutzchef Hans-Georg Maaßen muss sich heute vor zwei Gremien erklären.

Verfassungsschutzchef Hans-Georg Maaßen muss sich heute vor zwei Gremien erklären.

Foto: dpa/Kay Nietfeld

Es sind Tage der Entscheidung für Hans-Georg Maaßen. Seit der selbstbewusste Verfassungsschutzpräsident öffentlich die Authentizität eines Videos in Zweifel gezogen hat, das am 26. August unter dem Pseudonym „Antifa Zeckenbiss“ mit dem Stichwort „Menschenjagd“ getwittert wurde, geht ein Sturm der Entrüstung über den Rheinländer hinweg. Hält sein Dienstherr, Innenminister Horst Seehofer (CSU), am obersten Verfassungsschützer der Republik fest? Kritiker aus der Opposition stellen seit Tagen infrage, ob Maaßen noch geeignet sei, die Verfassung zu schützen. Auch die SPD und Teile der Union verlangen Belege für Maaßens Zweifel.

Klare Worte hat der Präsident nie gescheut, seit er das Bundesamt 2012 übernahm. Dass Maaßen seit 2015 immer wieder auch öffentlich Kritik an der Migrationspolitik von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) durchblicken ließ, hat ihm in der Regierungszentrale nicht unbedingt Freunde gemacht. Aber Maaßen konnte sich halten.

Doch nun ist die Situation anders. Die Stimmung im Land ist aufgewühlt und -gereizt. Im sächsischen Chemnitz und in Köthen in Sachsen-Anhalt skandieren fremdenfeindliche und rechtsextreme Demonstranten teils Nazi-Sprüche. Und ausgerechnet in diesen Zeiten sorgt der wichtigste Verfassungsschützer mehr für Verwirrung, als dass er zur Deeskalation beiträgt – so lautet die Kritik am 55-Jährigen. Viel wird für ihn von heute Nachmittag abhängen. Maaßen muss sich erst im geheim tagenden Bundestagsgremium zur Kontrolle der Geheimdienste erklären, dann im Innenausschuss.

Unterdessen entwickeln sich die Fälle, um die sich die Debatte dreht, weiter. Gestern wird bekannt, dass die Polizei nach dem sogenannten „Trauermarsch“ in Köthen von Montagabend zwölf Strafverfahren eingeleitet hat. Der Staatsschutz ermittle unter anderem wegen des Verdachts der Volksverhetzung, heißt es. Nach der von der AfD angemeldeten Demonstration seien zudem vier Strafanzeigen gestellt worden. Noch immer ist unklar, was genau in Köthen geschah, als ein 22-jähriger Deutscher am Sonntag nach einem Streit mit zwei Afghanen an Herzversagen starb. Umstände und Motive liegen weiter im Dunkeln.

Derweil berichtet das ZDF-Magazin „Frontal 21“, dass ein Mann, der auf dem Video aus Chemnitz zu sehen ist, dessen Echtheit Maaßen anzweifelt, bei einer bundesweit tätigen Sicherheitsfirma gearbeitet habe. Schon Ende August habe man sich „mit sofortiger Wirkung von dem Mitarbeiter getrennt, weniger als zwölf Stunden, nachdem uns das Video bekannt wurde“, wird ein Firmensprecher zitiert. Auf dem Video ist zu sehen, wie Männer hinter ausländisch aussehenden Männer herrennen. Dabei sind Rufe zu hören wie „Ihr seid nicht willkommen!“. Laut der Sendung geht aus dem Polizeibericht weiter hervor, dass es am Abend des 27. August in Chemnitz mehrfach Versuche rechtsgerichteter Gewalttäter gab, linke Demonstranten oder Ausländer zu attackieren.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort