Bußgelder fürs Falschparken im EU-Ausland

Saarbrücken · Falsches Parken im EU-Ausland kann teuer werden. Besonders kostspielig ist es etwa in Spanien (bis 200 Euro) oder in Ungarn (bis 165 Euro). In den Niederlanden sind Falschparker mit Bußgeldern ab 90 Euro dabei, in Großbritannien ab 60 Euro.

Auch wenn nach geltender EU-Richtlinie bei Park-Verstößen keine Daten über das europäische Fahrzeuginformationssystem abgefragt werden dürfen, kann einem deutschen Fahrzeughalter das leidige Knöllchen aus dem Ausland ins Haus flattern. Nach Angaben des Homburger Fachanwalts für Verkehrsrecht, Hans-Jürgen Gebhardt, geben auch Zulassungsstellen oder das Kraftfahrtbundesamt in Flensburg Auskunft, wenn "ein berechtigtes Interesse" (etwa eines Anwalts) vorliegt. Bei der Vollstreckung wird es dann schon schwieriger: Im Gegensatz zu Frankreich oder Italien kann in Deutschland nicht automatisch der Halter für Verkehrsverstöße haftbar gemacht werden, so Gebhardt. Dazu muss der Fahrzeugführer zum Zeitpunkt der Ordnungswidrigkeit ermittelt werden - was bei Parkverstößen für Behörden schwierig ist. Trotzdem entgehen Parksünder im EU-Ausland ihrer Strafe oft nicht so leicht: Abschleppen oder Parkkralle sind beliebte Mittel, um die Bußgelder gleich vor Ort einzutreiben.

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