Bundesverfassungsgericht verhandelt über Wahlautomaten

Berlin. Am Dienstag wird das Bundesverfassungsgericht über den umstrittenen Einsatz von "Wahlcomputern" verhandeln und dazu voraussichtlich Anfang Januar ein Urteil sprechen. Dies dürfte wegweisend für die Bundestagswahl 2009 sein. Denn die Entscheidung könnte den flächendeckenden Einsatz der Geräte möglich machen

Berlin. Am Dienstag wird das Bundesverfassungsgericht über den umstrittenen Einsatz von "Wahlcomputern" verhandeln und dazu voraussichtlich Anfang Januar ein Urteil sprechen. Dies dürfte wegweisend für die Bundestagswahl 2009 sein. Denn die Entscheidung könnte den flächendeckenden Einsatz der Geräte möglich machen.Bei der vorliegenden Wahlprüfungsbeschwerde, die in Karlsruhe verhandelt wird, geht es um die Verwendung der Geräte bei der letzten Bundestagswahl. Von den 62 Millionen Wahlberechtigten stimmten damals schon zwei Millionen elektronisch ab. Ein solcher Automat hat ein Tastenfeld, das einen Stimmzettel darstellt und über das der Wähler seine Stimme abgibt. Der Computer speichert die Angaben und wertet sie aus. Die Wahlergebnisse können vom Wahlleiter abgelesen und ausgedruckt werden. Die Befürworter des Votums per Knopfdruck loben die schnelle Auszählung und geringere Kosten. Die Beschwerdeführer fordern hingegen eine Wiederholung in den Wahlkreisen, in denen die Computer eingesetzt wurden. Zu Begründung heißt es, die verfassungsrechtlich gewährten Wahlgrundsätze seien verletzt worden. Die Wähler könnten nicht mehr überprüfen, ob ihre Stimmen tatsächlich und unverändert registriert würden. Auch eine Kontrolle des Wahlergebnisses durch eine erneute Auszählung sei nicht möglich, weil der Papierbeleg fehle. Der Vorsitzende des Wahlprüfungsausschusse des Bundestags, Thomas Strobl (CDU), teilt indes die Kritik nicht: "Dies Geräte haben ein hohes Maß an Akzeptanz sowohl bei den Wählern als auch bei den Wahlvorständen gefunden." Ähnlich sieht es das Bundesinnenministerium. Da kein einziger Fall eines Manipulationsversuches bekannt geworden sei, so Strobl, und die Computer stets fehlerfrei gearbeitet hätten, seien "Wahlen mit diesen Geräten als sicher anzusehen". has

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