Bundesverfassungsgericht billigt Lissabon-Vertrag unter Auflagen

Karlsruhe/Saarbrücken. Das Bundesverfassungsgericht hat den EU-Reformvertrag von Lissabon unter Auflagen gebilligt, aber zugleich dessen Unterzeichnung durch Deutschland vorerst gestoppt. Die Richter entschieden, dass das Zustimmungsgesetz zum Vertrag mit dem Grundgesetz vereinbar sei

Karlsruhe/Saarbrücken. Das Bundesverfassungsgericht hat den EU-Reformvertrag von Lissabon unter Auflagen gebilligt, aber zugleich dessen Unterzeichnung durch Deutschland vorerst gestoppt. Die Richter entschieden, dass das Zustimmungsgesetz zum Vertrag mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Ein Begleitgesetz sei aber verfassungswidrig, weil Bundestag und Bundesrat darin keine ausreichende Beteiligung eingeräumt würden. Saar-Ministerpräsident Peter Müller begrüßte das Urteil und sprach sich dafür aus, die Änderungen "rechtzeitig vor der Bundestagswahl" zu beschließen. , Seite A 4: Meinung dpa/ddp

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