BundestagswahlrechtEin Jahr vor der Bundestagswahl hat das Verfassungsgericht das Wahlrecht gekippt. Die Sitzverteilung für den Bundestag
BundestagswahlrechtEin Jahr vor der Bundestagswahl hat das Verfassungsgericht das Wahlrecht gekippt. Die Sitzverteilung für den Bundestag verstoße gegen die Grundsätze der Gleichheit und Unmittelbarkeit der Wahl sowie gegen die Chancengleichheit der Parteien, entschied das Gericht
25.07.2012
, 21:22 Uhr
BundestagswahlrechtEin Jahr vor der Bundestagswahl hat das Verfassungsgericht das Wahlrecht gekippt. Die Sitzverteilung für den Bundestagverstoße gegen die Grundsätze der Gleichheit und Unmittelbarkeit der Wahl sowie gegen die Chancengleichheit der Parteien, entschied das Gericht.