Bundestag verabschiedet Gesetz zur Familienpflegezeit

Berlin · Eine zweijährige Familienpflegezeit sowie eine bezahlte Auszeit von zehn Tagen sollen Arbeitnehmern die Pflege eines schwer kranken Angehörigen erleichtern. Der Bundestag verabschiedete gestern mit der Mehrheit der großen Koalition ein entsprechendes Gesetz.

Der Rechtsanspruch für die Familienpflegezeit gilt aber nur in Firmen mit mehr als 25 Beschäftigten.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort