Kabinettsbeschluss So werden die Beiträge für die Pflegeversicherung steigen

Berlin · Auf die Bundesbürger kommen zum Jahresbeginn höhere Beiträge zur Pflegeversicherung zu. Zum 1. Januar 2019 soll der Satz um 0,5 Punkte auf 3,05 Prozent des Bruttoeinkommens steigen, wie das Bundeskabinett gestern beschloss.

Beitragszahler ohne Kinder müssen künftig 3,3 Prozent zahlen. Der Pflegebeitrag erhöht sich somit bei einem monatlichen Bruttolohn von 2000 Euro im kommenden Jahr um zehn Euro, wobei Arbeitnehmer und -geber jeweils die Hälfte zahlen. Erwartet werden jährliche Mehreinnahmen von 7,6 Milliarden Euro.

Finanzbedarf: Die Anhebung soll die Finanzen der Pflegekassen stabilisieren, denen angesichts von immer mehr Pflegebedürftigen ein Milliardendefizit droht. Mit der Einführung neuer Pflegegrade statt der bisherigen Pflegestufen 2017 hatten mehr Demenzkranke Pflegeleistungen bekommen. Außerdem plant die Koalition Maßnahmen gegen die Personalnot in der Pflege. „Bessere Pflege kostet“, sagte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU). In der vergangenen Wahlperiode ausgedehnte Leistungen für Pflegebedürftige und Angehörige würden weiterhin stärker angenommen als gedacht. In dieser Legislaturperiode sollten die Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte verbessert werden. „Das muss uns als Solidargemeinschaft etwas wert sein. Gute Pflege braucht unsere Unterstützung.“ Mit der Anhebung soll der Beitragssatz laut Regierung bis 2022 stabil gehalten werden können. Das Gesetz muss noch durch den Bundestag.

Weitere Beitragsänderungen: Parallel zur Erhöhung des Pflegebeitrags wird ebenfalls zum 1. Januar 2019 der Arbeitslosenbeitrag um 0,5 Punkte gesenkt, nämlich von drei auf 2,5 Prozent des Bruttoeinkommens. Das hatte das Kabinett bereits im September beschlossen. Der Rentenbeitrag bleibt zwar vorerst bei 18,6 Prozent stabil. Nach der Einigung der Koalition auf ein milliardenschweres Rentenpaket geht die Deutsche Rentenversicherung aber davon aus, dass der Beitragssatz spätestens 2023 auf bis zu 19,3 Prozent steigen wird. Bei der Krankenversicherung gilt ein fester Satz von 14,6 Prozent, der jeweils zur Hälfte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern finanziert wird. Dazu kommt ein durchschnittlicher Krankenkassen-Zusatzbeitrag von 1,0 Prozent vom Einkommen. Nach Einschätzung der Kassen wird dieser im kommenden Jahr nicht steigen. Ab 1. Januar 2019 soll der jetzt von den Kassenmitgliedern allein zu zahlende Zusatzbeitrag zur Hälfte von den Arbeitgebern getragen werden.

Reaktionen: Die Arbeitgeber warnten vor steigenden Belastungen durch die Sozialbeiträge. „Ich appelliere an die Bundesregierung, die langfristige Finanzierbarkeit der Sozialsysteme zu sichern“, sagte Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer. „Die Sozialbeiträge werden sonst nicht unter 40 Prozent bleiben – und das wäre eine schwere Hypothek für Wachstum, Beschäftigung und Wettbewerb in Deutschland.“ Der Deutsche Gewerkschaftsbund forderte ein Gesamtkonzept, in das sämtliche Vorhaben in der Pflege, inklusive Pflegepersonal, eingepreist werden, wie Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach sagte. Die Grünen-Pflegeexpertin Kordula Schulz-Asche warf Spahn „Augenwischerei“ vor – das Geld reiche nicht zur Deckung künftiger Kosten. Der FDP-Abgeordnete Johannes Vogel warf der Koalition vor, von ihrem Ziel, die Bürger zu entlasten, sei nichts übrig geblieben.

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