Bundesrat Länder stoppen Grundgesetzänderung für Digitalpakt Schule

Berlin · Dagegen hat der Bundesrat für eine ganze Reihe von Neuregelungen grünes Licht gegeben: So kommt zum 1. Januar eine schärfere Mietpreisbremse.

Bundesratspräsident Daniel Günther bei der Sitzung am Freitag.

Bundesratspräsident Daniel Günther bei der Sitzung am Freitag.

Foto: dpa/Kay Nietfeld

(dpa/red) Eine schärfere Mietpreisbremse, mehr Weiterbildung für Arbeitnehmer: In der letzten Sitzung vor Weihnachten hat der Bundesrat am Freitag den Weg für mehrere Gesetze der großen Koalition frei gemacht, die im neuen Jahr in Kraft treten. Auf geschlossenen Protest der Länder stieß allerdings eine vom Bund angestrebte Grundgesetzänderung zu Finanzhilfen für die Digitalisierung der Schulen. Ein Überblick über einige Beschlüsse, die die Länderkammer am Freitag fasste:

Computer für Schulen: Der Bundesrat schickte die Pläne des Bundes für eine milliardenschwere Förderung der Schul-Digitalisierung einstimmig in den gemeinsamen Vermittlungsausschuss mit dem Bundestag. Das Ziel: eine grundlegende Überarbeitung. Eine große Ministerpräsidenten-Riege machte deutlich, dass der Bund für dieses Vorhaben nicht in eine zentrale Länderkompetenz eingreifen soll. So zeigte sich die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) verärgert darüber, „wie durch die Hintertür das Selbstbestimmungsrecht der Länder beschnitten werden soll“. Die Bundesländer stören sich zudem daran, dass sie bei allen künftigen Bundeshilfen jeweils denselben Betrag selbst bezahlen sollen. Der saarländische Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) warnte: „Werden Bundesprogramme so konstruiert, dass es den finanzschwachen Gliedern unseres föderalen Systems unmöglich gemacht wird, die vorgesehenen Mittel abzurufen, sind solche Programme kontraproduktiv und fördern die Ungleichheit.“

Mieter: Mieter sollen besser vor Kostensprüngen geschützt werden. So darf die Miete nach Modernisierungen künftig binnen sechs Jahren nur noch um maximal drei Euro pro Quadratmeter steigen, in bestimmten Fällen nur um zwei Euro.

Arbeitsmarkt I: Für Langzeitarbeitslose kommen geförderte Jobs für den Wiedereinstieg ins Berufsleben. Fünf Jahre erhalten Arbeitgeber dafür Geld vom Staat: In den ersten beiden werden die Lohnkosten voll übernommen, dann sinkt der Zuschuss jedes Jahr um zehn Prozentpunkte. Bedingung ist, dass Langzeitarbeitslose älter als 25 Jahre sind und binnen sieben Jahren mindestens sechs Jahre Hartz IV bekommen haben.

Arbeitsmarkt II: Beschäftigte sollen durch bessere Förderung von Weiterbildungen durch die Arbeitsagentur für den digitalen Wandel gewappnet werden. Arbeitslose können zudem leichter Arbeitslosengeld I beziehen: Künftig müssen sie binnen 30 Monaten mindestens zwölf Monate Beiträge gezahlt haben – bisher sind es zwölf Monate binnen 24 Monaten.

Sozialbeiträge: Der Pflegebeitrag steigt zum 1. Januar 2019 um 0,5 Punkte auf 3,05 Prozent des Bruttolohns. Beitragszahler ohne Kinder müssen 3,3 Prozent zahlen. Im Gegenzug sinkt der Arbeitslosenbeitrag ebenfalls zum Jahreswechsel um 0,5 Punkte: von 3,0 auf 2,5 Prozent.

Agrar: Das eigentlich zum 1. Januar 2019 greifende Verbot der betäubungslosen Kastration von Ferkeln in der Landwirtschaft wird um zwei Jahre verschoben. Eine Ausschuss-Empfehlung, zu dem Gesetz der großen Koalition noch den Vermittlungsausschuss anzurufen, fand im Bundesrat keine Mehrheit.

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