Bundesrat „Gute-Kita-Gesetz“ auf der Kippe

Berlin · Schleswig-Holstein will, dass die Finanzhilfe des Bundes über 2022 hinaus fließt.

  Der Kieler Ministerpräsident Daniel Günther zu Gast in einer Kita. Er will, dass die Länder für die Einrichtungen dauerhaft Finanzhilfen bekommen.

Der Kieler Ministerpräsident Daniel Günther zu Gast in einer Kita. Er will, dass die Länder für die Einrichtungen dauerhaft Finanzhilfen bekommen.

Foto: dpa/Frank Molter

Unmittelbar vor der letzten Sitzung des Bundesrats in diesem Jahr steht ein Zustandekommen des „Gute-Kita-Gesetzes“ zum 1. Januar 2019 auf der Kippe. Ob Schleswig-Holstein heute mit einem Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschuss zu dem Gesetz Erfolg haben wird, war zunächst offen, wie die Deutsche Presse-Agentur aus Länderkreisen erfuhr.

Der Kieler Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) begründete den Antrag damit, dass die geplante Finanzhilfe des Bundes für mehr Qualität und weniger Gebühren in den Kitas nur bis 2022 an die Länder fließen soll. „Die Länder erwarten, dass der Bund die Finanzierung dauerhaft sichert“, sagte Günther dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Vom Bund sollen bis 2022 5,5 Milliarden Euro an die Länder fließen, los geht es mit 500 Millionen 2019.

Über den Gesetzentwurf von Bundesfamilienministerin Franziska
Giffey (SPD) will die Koalition heute zunächst im Bundestag entscheiden. Im Schnellverfahren soll der zu diesem Zeitpunkt bereits tagende Bundesrat über den Beschluss informiert werden. Dieser wird in den Bundesrat gemailt und zusätzlich gefaxt, umgedruckt und in der laufenden Sitzung verteilt, hieß es von der Länderkammer. Auch dort soll dann darüber entschieden werden, so dass das Gesetz noch wie geplant Anfang 2019 in Kraft treten könnte. Wenn aber der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat angerufen wird,  kann diese Frist nicht mehr erreicht werden.

Zunächst dürfte aber die von Bundesregierung und Bundestag geplante Grundgesetzänderung für Aufregung in der Länderkammer sorgen. Die soll die Bundeshilfen für die Digitalisierung der Schulen ermöglichen. Dass die Länder hierzu den Vermittlungsausschuss anrufen, gilt als sicher. Denn alle 16 Länder wehren sich dagegen, dass laut geplanter Grundgesetzänderung für alle späteren Bundeshilfen für die Länder diese jeweils die Hälfte der Summe gegenfinanzieren sollen. Zudem stemmen sich mehrere Länder grundsätzlich gegen eine Beschneidung ihrer Kompetenzen in der Schulpolitik.

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