Bundesgericht urteilt zu Saar-Bergbau

Karlsruhe/Saarbrücken. Muss ein Steinkohle förderndes Unternehmen für Beeinträchtigungen zahlen, die durch Bergbau-Beben entstehen? Mit dieser Frage beschäftigt sich heute der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem Musterprozess

Karlsruhe/Saarbrücken. Muss ein Steinkohle förderndes Unternehmen für Beeinträchtigungen zahlen, die durch Bergbau-Beben entstehen? Mit dieser Frage beschäftigt sich heute der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem Musterprozess. Geklagt hatte ein Hauseigentümer aus Lebach-Falscheid, der das Unternehmen RAG Deutsche Steinkohle für die Erschütterungen und andere Beeinträchtigungen in Haftung nehmen will. Der BGH soll in dem Prozess prüfen, ob die RAG genau wie ein störender Nachbar behandelt werden kann und den Kläger eventuell entschädigen muss. Die Klage stützt sich damit nicht auf das Bundesberggesetz, sondern auf eine Vorschrift aus dem Nachbarschaftsrecht. Danach muss etwa bei Erschütterungen der Verursacher an den betroffenen Grundstücksnachbarn eine angemessene Entschädigung zahlen. Nachdem das Amtsgericht Lebach den Anspruch grundsätzlich bejaht hatte, war die RAG AG in Berufung gegangen. Das Landgericht Saarbrücken wies die Klage des Mannes ab. In der Revisionsverhandlung vor dem BGH wird geprüft, ob ein Anspruch auf Entschädigung grundsätzlich besteht. Das Urteil wird heute erwartet. Sollte der BGH den Anspruch bestätigen, könnten nach Ansicht des Landesverbandes der Bergbaubetroffenen Saar zehntausende Grundstückseigentümer von der RAG AG Entschädigungen verlangen. dpa

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