Bundesgericht: Auch Grenzgänger bekommen Arbeitslosengeld

Kassel. Wer nach dem Verlust seines Jobs ins grenznahe Ausland umzieht, verliert dadurch nicht seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Das entschied gestern das Bundessozialgericht in Kassel. Voraussetzung sei allerdings, dass der Arbeitslose weiter dem deutschen Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe.Die Bundesrichter entschieden im Fall eines Sozialpädagogen

Kassel. Wer nach dem Verlust seines Jobs ins grenznahe Ausland umzieht, verliert dadurch nicht seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Das entschied gestern das Bundessozialgericht in Kassel. Voraussetzung sei allerdings, dass der Arbeitslose weiter dem deutschen Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe.Die Bundesrichter entschieden im Fall eines Sozialpädagogen. Nach dem Verlust seines Jobs in Aachen war er 2004 in die Niederlande gezogen, hatte sich aber erst 2006 in Deutschland arbeitslos gemeldet. Die Arbeitsagentur wies seinen Antrag auf Arbeitslosengeld ab. Begründung: Der Mann sei erst nach dem Ende seiner Beschäftigung ins Ausland gezogen. Deutschlands oberste Sozialrichter sahen das anders: Arbeitslose, die grenznah im Ausland lebten, seien grundsätzlich wie Grenzgänger zu behandeln (Az: B 11 AL 25/08 R). ddp/dpa

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