Kommunen Durchbruch im Grundsteuer-Gerangel

Berlin · Der Grundstückswert, das Alter von Gebäuden und Mietkosten sollen zur Berechnung herangezogen werden.

  Das neue Grundsteuer-Modell soll sich am Wert des Grundstücks und des Gebäudes orientieren – auch hier im niedersächsischen Sarstedt .

Das neue Grundsteuer-Modell soll sich am Wert des Grundstücks und des Gebäudes orientieren – auch hier im niedersächsischen Sarstedt .

Foto: dpa/Julian Stratenschulte

Im Ringen um die vom Bundesverfassungsgericht verlangte Reform der Grundsteuer haben sich Bund und Länder auf die Grundzüge eines Kompromissmodells geeinigt. Man strebe ein Modell an, bei dem die Grundstückswerte, das Alter von Gebäuden und die durchschnittlichen Mietkosten herangezogen werden, sagte Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) am Freitag in Berlin nach einem Spitzentreffen mit den Finanzministern der Bundesländer. „Alles in allem ist das eine gute Lösung“, sagte Scholz. „Ausgangspunkt für die Bewertung von Grund und Boden sind die Bodenrichtwerte“, heißt es in einem Eckpunktepapier, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. „Die Reform wird aufkommensneutral gestaltet“ – das bedeutet, dass wie bisher im Jahr rund 14 Milliarden Euro an die Kommunen fließen sollen.

Regionale Mehrbelastungen sollen vermieden werden. Damit soll es vor allem ein am Wert von Grundstücken und Gebäuden orientiertes Modell geben – und nicht das von Bayern und zum Beispiel der FDP gewünschte Modell, bei dem die Steuerhöhe sich pauschal an der Fläche orientiert. „Das Baujahr ist für die Ermittlung des Grundstückswerts ein notwendiger Bewertungsparameter“, heißt es in dem Papier, hinzu kommen neben dem regionalen Bodenwert noch die in der Region geltenden Durchschnittsmieten.

„Ich bin dankbar, dass es gelungen ist, ein sehr gutes Zwischenergebnis zu erzielen“, sagte der hessische Finanzminister Thomas Schäfer (CDU) für die Unionsseite. Es sei wichtig gewesen, zu deutlichen Vereinfachungen zu kommen. Aus Bayern kam aber Gegenwind, der Freistaat wollte eine einfache Berechnung nur nach der Fläche von Grundstücken und Gebäuden.

Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) erklärte die am Freitag in Berlin verhandelten Eckpunkte zu einer „ersten vorsichtigen Annäherung und Gesprächsgrundlage für ein neues Modell“. „Von einer Einigung sind wir aber noch ziemlich weit entfernt“, sagte Füracker.

Auch Scholz sagte, nun müssten die Eckpunkte konkretisiert und durchgerechnet werden. Das ursprüngliche Modell von Scholz war wegen Sorge vor zu viel Bürokratie und Klagefluten auf Ablehnung gestoßen, vor allem eine individuelle Besteuerung von rund 36 Millionen Grundstücken und Gebäuden, was in gefragten Gegenden auch für Mieter zu spürbaren Mehrbelastungen führen würde. Scholz wollte zunächst unter anderem auch jede einzelne Netto-Kaltmiete einbeziehen, für Eigentümer sollten zur Steuerberechnung fiktive Mieten festgelegt werden.

Bis Ende des Jahres muss nach dem Urteil des Verfassungsgerichts eine Neuregelung stehen, sonst kann die Steuer, die Städten und Gemeinden 14 Milliarden Euro im Jahr bringt, nicht mehr erhoben werden. Das Gericht hatte völlig veraltete Bemessungsgrundlagen kritisiert.

Die Grundsteuer deckt 15 Prozent kommunaler Steuereinnahmen – nach Gewerbe-, Lohn-, Einkommen- und Umsatzsteuer ist es die drittwichtigste Einnahmequelle von Städten und Gemeinden. Die Einnahmen aus der Grundsteuer A lagen 2017 bei 400 Millionen Euro. Die Grundsteuer B brachte 13,56 Milliarden Euro – insgesamt 14 Milliarden Euro im Jahr. Ohne das Geld drohen spürbare Leistungseinschnitte und Sparmaßnahmen.

Das Berechnungsmodell der Grundsteuer soll in etwa gleich bleiben. Sie berechnet sich derzeit aus dem Wert mal die Steuermesszahl mal Hebesatz. Jede Kommune kann den Hebesatz selbst festlegen, weshalb auch Modellrechnungen schwierig sind – die Steuerbelastung ist überall unterschiedlich, im Prinzip werden tausende unterschiedliche Sätze gezahlt. Im Ruhrgebiet ist der Hebesatz besonders hoch, da viele Kommunen klamm sind. Ein Beispiel: Der Einheitswert der Immobilie beträgt 100 000 Euro. Für ein Wohnhaus beträgt die Steuermesszahl bisher 3,5 Promille. Daraus errechnet sich ein Grundsteuermessbetrag von 350 Euro (100 000 geteilt durch 1000 multipliziert mit 3,5). Diese 350 Euro werden dann mit dem Hebesatz multipliziert. Liegt dieser bei 500 Prozent, sind 1750 Euro Grundsteuer im Jahr zu zahlen – in vierteljährlichen Raten.

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