Mehr Rechte für Saar-Polizei Elektronische Fußfessel für Gefährder im Saarland

Saarbrücken · Innenminister Klaus Bouillon will der Polizei durch ein neues Gesetz mehr Befugnisse geben.

 Innenminister Klaus Bouillon (CDU) will der Polizei mehr als „Pfeil und Bogen“ geben.

Innenminister Klaus Bouillon (CDU) will der Polizei mehr als „Pfeil und Bogen“ geben.

Foto: dpa/Oliver Dietze

Zur Gefahrenabwehr und Bekämpfung der Schwerkriminalität plant Saar-Innenminister Klaus Bouillon (CDU) die technische Ausstattung der Ermittler aufzurüsten und gleichzeitig deren Kompetenzen bei der Nutzung von Überwachungs- und Kontrolltechnik zu erweitern. Er bestätigte der SZ auf Anfrage, dass sein Ministerium derzeit an einen Entwurf für ein neues Gesetz über die Nutzung personenbezogener Daten durch die Polizei (SPolDVG) arbeite. Schon in den nächsten Wochen werde sich der Ministerrat damit beschäftigen. Bouillon sagte: „Unsere Polizei kann doch nicht mit Pfeil und Bogen hinter Gaunern und Ganoven herjagen, die modernste Technik nutzen. Im Interesse der Sicherheit der Bevölkerung und der Polizei brauchen wir deshalb das neue Gesetz.“ Darin sollen neben europarechtlichen Vorgaben auch Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt werden.

Konkret geht es unter anderem um „die elektronische Aufenthaltsüberwachung“. In dem Gesetzesentwurf ist vorgesehen, dass die Polizei zur Abwehr von Gefahren für den Staat oder für Leib und Leben nach richterlicher Anordnung Personen verpflichten kann, eine so genannte elektronische Fußfessel zu tragen. Bislang ist dies im Saarland nicht im Polizeirecht geregelt. Solche Fußfesseln können derzeit nur von der Strafjustiz oder Vollzugsbehörden angeordnet werden. Im Saarland trägt angeblich derzeit ein Mann ein solches Gerät. Auch andere Bundesländer planen nach Angaben aus dem Innenministerium, die Fußfessel in das Polizeirecht zu übernehmen. In Bayern ist dies seit 2017 Praxis.

Zudem soll mit dem neuen Gesetz die automatische Erfassung und Überprüfung von Kfz-Kennzeichen durch mobile Geräte ermöglicht werden, aber nicht flächendeckend und nur bei Fahndungen. Erweitert werden laut Entwurf auch die Möglichkeiten zum Einsatz von Videoüberwachung und spezieller Technik bei der Kommunikationsüberwachung.

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